BETRAG ERWEITERT:
Das #Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von #Arbeitnehmer|n im Zusammenhang mit der #Verjährung von #Resturlaub gestärkt. Demnach verfallen solche Ansprüche nicht automatisch, wenn ein #Arbeitgeber es versäumt, Beschäftigte zu informieren und tatsächlich in die Lage zu versetzen, frei zu nehmen. Das gilt – unter bestimmten Bedingungen – auch bei #Langzeiterkrankung|en.
#bundesarbeitsgericht #Arbeitnehmer #verjahrung #Resturlaub #Arbeitgeber #Langzeiterkrankung