#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG
Frage nach #Katalog an #Merkmalen: Kein #Numerus #Clausus;
Über Art. 3 Abs. 1 werden im #Ergebnis wegen #Anwendung des #strengen #Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes #implizit weitere #Kriterien aufgenommen:
-> #Sexuelle #Orientierung;
#Beispiel #Rechtsgeschichte vor #Ehe für #alle; #Lebenspartnerschaft; #Lebensgemeinschaft
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#besondere #diskriminierungsverbot #katalog #merkmal #Numerus #Clausus #ergebnis #anwendung #streng #Verhältnismäßigkeitsgrundsatz #implizit #kriterien #Sexuell #Orientierung #beispiel #Rechtsgeschichte #ehe #alle #Lebenspartnerschaft #lebensgemeinschaft #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG
#Rechtsgeschichte
#Gleichbehandlung #eingetragener #Lebenspartnerschaft
#BVerfGE 131, 239
#Tertium #Comparationis: #Rechtlich #verbindlich #verfasste #Lebensform;
#Anforderungen an #Rechtfertigung #strenger, je mehr #Annäherung an in Art. 3 Abs. 3 GG #genannte #Merkmale
#Verfassungsändernder #Gesetzgeber hat #sexuelle #Orientierung nicht in Art. 3 Abs. 3 GG #aufgenommen
#gleichheit #Gleichheitssatz #Rechtsanwendungsgleichheit #Rechtsgeschichte #gleichbehandlung #Eingetragen #Lebenspartnerschaft #BVerfGE #Tertium #Comparationis #rechtlich #verbindlich #Verfasst #Lebensform #anforderung #Rechtfertigung #streng #Annäherung #genannt #merkmal #verfassungsändernd #Gesetzgeber #Sexuell #Orientierung #aufgenommen #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 Abs. 1 GG
#Sachlicher #Schutzbereich:
-> #natürliche #Lebensgemeinschaft und #Erziehungsgemeinschaft von #Eltern und #Kindern, durch #Geburt oder #staatliche #Anerkennung.
-> #tatsächliche #Lebens- und #Erziehungsgemeinschaft zwischen #Elternteil und #Kind
-> #sozial #familiäre #Lebensgemeinschaft #Lebenspartnerschaft
#Definition #BVerfGE 127, 263, 287; 80, 81, 90; 133, 59
#schutz #ehe #familie #ehelich #kinder #sachlich #Schutzbereich #natürlich #lebensgemeinschaft #Erziehungsgemeinschaft #eltern #Geburt #staatlich #anerkennung #tatsächlich #lebens #elternteil #kind #sozial #familiär #Lebenspartnerschaft #definition #BVerfGE #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 GG
#Schutzbereich
#BVerfGE 105, 313, 345 ff.
#Grundgesetz enthält keine #Definition der #Ehe, sondern setzt sie als #Form #menschlichen #Zusammenlebens voraus.
#Gesetzgeber hat #Gestaltungsspielraum #Form & #Inhalt zu #bestimmen. Das #Grundgesetz #gewährleistet das #Institut der #Ehe in der #Ausgestaltung der #herrschenden #gesetzlichen #Regelungen.
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