#Schutzbereich des iSv #zentrale(r) #Fragestellung(en) zu #Art. 2 Abs. 1 #GG
#Schutz der #biologisch(en) #physisch(en) #Existenz #jede(s) #Mensch(en) vom #Zeitpunkt ihres #Entstehen(s) bis zum #Eintritt des #Tod(es) #unabhängig von den #Lebensumstände(n) des #Einzelne(n), seiner #körperlich(en) und #seelisch(en) #Befindlichkeit, #gegen #staatlich(e) #Eingriff(e) #geschützt.
#Bio #Biologie #Jedermann #Schutzrecht
#Vorlesung 8,1
11.5.21 #Grundrechte #Nußberger
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