- #Verwirklichungsstadien der #Straftat:
#Orientiert sich am #zeitlichen #Ablauf:
#Vorbereitung, #Versuch, #Vollendung, #Beendigung
#Vorbereitung in der #Regel nicht #strafbar, #Außnahme § 30 Abs. 2 #StGB
#Versuch: #Legaldefinition § 22 #StGB: Eine #Straftat #versucht, wer nach seiner #Vorstellung von der #Tat zur #Verwirklichung des #Tatbestandes #unmittelbar #ansetzt.
#Vollendung und #Beendigung teils #unterscheidbar
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 03
#form #Straftat #Verwirklichungsstadien #orientiert #zeitlich #Ablauf #Vorbereitung #versuch #Vollendung #beendigung #regel #Strafbar #Außnahme #stgb #Legaldefinition #vorstellung #Tat #Verwirklichung #Tatbestand #unmittelbar #ansetzt #unterscheidbar #Rostalski #strafrecht #vorlesung
#Informationsfreiheit Art. 5 Abs. 1 S. 1 HS 2 GG #Legaldefinition
Jeder hat das #Recht sich aus #allgemein #zugänglichen #Quellen #ungehindert zu #unterrichten;
#elementares #Bedrüfnis des #Menschen sich aus #möglichst #vielen #Quellen zu #unterrichten, #Wissen #erweitern und sich so als #Persönlichkeit zu #entfalten.
#BVerfGE 27, 81 f.
#Ungehindert: #Ohne #Passwort / #Beschränkung;
#informationsfreiheit #Legaldefinition #recht #allgemein #zugänglich #quelle #ungehindert #unterrichten #elementar #Bedrüfnis #mensch #möglichst #viel #wissen #erweitern #Persönlichkeit #entfalten #BVerfGE #ohne #passwort #beschränkung #unterscheidung #Abwehrrecht #Leistungsrecht #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Legaldefinition #Massengeschäft(e) nach §19 #AGG:
#Begründung, #Durchführung und #Beendigung #zivilrechtlich(er) #Schuldverhältnis(se), die 1. #typischerweise ohne #Ansehen der #Person zu #vergleichbar(en) #Bedingungen in einer #Vielzahl von #Fälle(n) #zustande kommen.
#BGH #Pressemitteilung Nr. 91/2021
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&anz=620&pos=6&nr=117637&linked=pm&Blank=1
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§ 903 S. 1 #BGB
Der #Eigentümer einer #Sache kann, soweit nicht das #Gesetz oder #Recht(e) #Dritte(r) #entgegenstehen, mit der #Sache nach #Belieben #verfahren und #andere von jeder #Einwirkung #ausschließen.
#Eigentum ist #Herrschaftsrecht über eine #Sache;
#Unterscheidung zu #Besitz
§ 854 Abs. 1 #BGB #Tatsächlich(e) #Gewalt über die #Sache
#Vorlesung 07 20.04.21 #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts #Kaufvertrag, #Prütting
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§ 276 II #BGB
#Fahrlässig handelt, wer die im #Verkehr #erforderlich(e) #Sorgfalt außer #Acht lässt.
#Vorlesung 06 19.04.21 #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts #Kaufvertrag, #Prütting
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Welche #Leitplanke(n) sind #Intermediär(en) bei der #Ausgestaltung von #Nutzungsbedingungen jenseits des #Strafrecht(s) zu #setzen?
#Intermediär als #Legaldefinition für #Plattform
Nach einer #Phase, in der #Medienintermediär(e) und #Politik ein #Experimentierfeld #wechselseitig #profitabel in #Erfahrung bringen konnten, geht es um #Etablierung von #Regulierung durch #Abwehr #geschäftsgefährdend(er) #Gebahren.
#Medienstaatsvertrag #Bayern: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/MStV/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1
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