#Unterscheidung von #Arbeitszeugnis und #Schulzeugnis: Beim #Arbeitszeugnis gäbe es keine #objektiven #Bezugspunkte wie #schriftliche oder #mündliche #Leistungsnachweise;
#Unterstellung von #Objektivität in #Bezug auf die #Numerik von #Schulnoten. #Kontrafaktische #Verwechslung als #Argument für die #Möglichkeit der #Aufrechterhaltung des #StatusQuo.
#Ordinalskala #Skalierung #Statistik
#FAS, 31.10.21, #Beruf & #Chance, S.43 Joachim #Wichert Reicht ein #Arbeitszeugnis in #Tabellenform?
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