#Unterscheidung der #Kündigung nach #Personenbedingt, #Verhaltensbedingt und #Betriebsbedingt;
#Verhaltens- und #personenbedingten #Kündigungen muss #regelmäßig eine #Abmahnung #vorausgehen, die #eindeutig, die #Dinge #benennt, die der #Arbeitgeber #beanstandet.
Daraus ergibt sich #quasi die #Erfordernis der #Schriftform;
#Arbeitsvertragsrecht #Hotellerie
#Hotelfachmann #Hotelfachfrau in #Lernfeldern, #Gastgewerbliche #Berufe, S. 542 f.
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