Aktuelle Kurz-Information 42: Externe Schriftarten auf Webseiten bayerischer öffentlicher Stellen
Eine externe Einbindung von Web Fonts ist grundsätzlich nur mit einer wirksamen Einwilligung und erforderlichenfalls unter den Voraussetzungen für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer möglich.
Eine unkomplizierte Alternative ist die lokale Einbindung der betreffenden Schriftarten.
https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/aki42.html
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