Bzgl. #Mindestprofiltiefe bei #Fahrradreifen hat inzwischen das Bundesverkehrsministerium geantwortet.
"[Gibt keine laut StVZO.] Jedoch gilt allgemein für die Beschaffenheit der Fahrzeugbereifung (auch an Fahrrädern), dass Maße und Bauart der Reifen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen müssen (§ 36 Absatz 1 StVZO)."
"durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit" … Rennrad? Velomobil?
#Mindestprofiltiefe #Fahrradreifen