#Allgemeines #Rechtfertigungsprinzip: #Wahrung des #überwiegenden #Interesses;
#Tatbestandlich #missbilligtes #Verhalten ist #ausnahmsweise #rechtlich nicht zu #beanstanden, wenn es das #erforderliche und #angemessene #Mittel zur #Wahrung #höherwertiger #Interessen ist.
§ 34 #StGB #Rechtfertigender #Notstand
§ 904 #BGB #Notstand
§ 228 #BGB #Notstand
#Rechtswidrigkeit #allgemein #Rechtfertigungsprinzip #Wahrung #überwiegen #interesse #Tatbestand #Missbilligt #verhalten #ausnahmsweise #rechtlich #beanstanden #erforderlich #angemessen #mittel #höherwertig #stgb #Rechtfertigend #notstand #BGB #Rechtfertigungsgrund #Missbilligung #Rostalski #strafrecht #vorlesung
#Schuldgrundsatz: #Nulla #poena #sine #culpa im #Sinn von #Kausalität und #Zurechnung;
#Kehrseite: in #dubio pro #reo
#Schuld als #formelle #Strafbarkeitsbedingung
#Frage nach #Realisierung des #rechtlich #missbilligten #Risikos. #Schuldfrage;
#Mindermeinung: #kausalitätsersetzende #Risikoerhöhungslehre: #Erhöhung der #Wahrscheinlichkeit, dass sich ein #Risiko #erfüllt.
Aber: Wäre #Umwandlung in #Gefährdungsdelikt.
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 03
#Schuldgrundsatz #Nulla #poena #sine #culpa #sinn #Kausalität #Zurechnung #Kehrseite #dubio #reo #schuld #formell #Strafbarkeitsbedingung #frage #realisierung #rechtlich #Missbilligt #risiko #Schuldfrage #Mindermeinung #kausalitätsersetzend #Risikoerhöhungslehre #erhöhung #wahrscheinlichkeit #erfüllt #Umwandlung #Gefährdungsdelikt #Rostalski #strafrecht #vorlesung
#Kausalität ist #notwendige aber nicht #hinreichende #Bedingung für #strafrechtliche #Verantwortlichkeit;
#Zurechnung:
#Zurechenbar ist ein #Erfolg, wenn der #Täter durch sein #Verhalten ein #rechtlich #missbilligtes #Risiko #geschaffen hat (1), das sich im #tatbestandsmäßigen #Erfolg #realisiert hat (2).
#Objektive #Erfolgszurechnung
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 04
#Kausalität #notwendig #hinreichend #bedingung #strafrechtlich #Verantwortlichkeit #Zurechnung #Zurechenbar #erfolg #täter #verhalten #rechtlich #Missbilligt #risiko #geschaffen #tatbestandsmäßig #realisiert #objektiv #Erfolgszurechnung #Rostalski #strafrecht #vorlesung
#Prüfung der #Strafbarkeit
#Verbrechensaufbau #Prüfungsschema #Prüfungsaufbau
#Unterteilung der #Objektiv(en) #Zurechnung in
#Schaffung einer #rechtlich #missbilligt(en) #Gefahr und
#Realisierung der #Gefahr im #Erfolg
zur #Kennzeichnung der #Subsumption unter eine #Normativ(e) statt einer #Empirisch(en) #Ordnung von #Strafbarkeit und damit #Normentheorie statt nur #Straftheorie.
#Tatbestandsmäßigkeit
#Rechtswidrigkeit
#Schuld
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02a
#Prüfung #strafbarkeit #Verbrechensaufbau #Prüfungsschema #Prüfungsaufbau #Unterteilung #objektiv #Zurechnung #Schaffung #rechtlich #Missbilligt #gefahr #realisierung #erfolg #kennzeichnung #Subsumption #normativ #empirisch #ordnung #Normentheorie #Straftheorie #Tatbestandsmäßigkeit #Rechtswidrigkeit #schuld #Rostalski #strafrecht #vorlesung
#Voraussetzungen für die #Strafbarkeit; #Prüfungsschema
I. #Tatbestandsmäßigkeit
#Handlung #Erfolg #Kausalität #Zurechnung, #Vorsatz
II. #Rechtswidrigkeit
#Fehlen von #Rechtfertigungsgründen
III. #Schuld
#Fehlen von #Schuldausschließungsgründen und #Entschuldigungsgründen
#Unterscheidung von #Empirischer (#Handlung und #Erfolg) und #Normativer #Ebene (#Missbilligte #Risikoschaffung und #Realisierung des #Risikos)
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02a
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