#Misshandlung von #Schutzbefohlenen § 225 #StGB
#Tathandlungen #Alternativ: #Quälen, #Rohes #Misshandeln, #Schädigung der #Gesundheit durch #Vernachlässigung der #Sorgepflicht
#Quälen: #Seelische #Beeinträchtigung als #Tatbestand im #Unterschied zu anderen #Körperverletzungsdelikten
#Besonderheit #subjektiver #Tatbestand: #Böswilligkeit;
#Abstellen auf #internes #Motiv des #Täters als #Begründung für #Strafe
#Misshandlung #Schutzbefohlen #stgb #Tathandlung #alternativ #quälen #roh #Misshandeln #Schädigung #gesundheit #Vernachlässigung #Sorgepflicht #seelisch #Beeinträchtigung #Tatbestand #unterschied #Körperverletzungsdelikt #Besonderheit #subjektiv #Böswilligkeit #Abstellen #intern #motiv #täter #begründung #strafe #körperverletzung #forum #internum #Rostalski #strafrecht #vorlesung
#Methodik der #Fallbearbeitung - #Gutachtenstil
T kann sich wegen #Körperverletzung gemäß 223 Abs. 1 #StGB #strafbar #gemacht haben, indem er O #gestoßen hat.
T #muss O #körperlich #misshandelt haben. (#Obersatz für #Tatbestand des § 223 #StGB)
#Definition: #Körperliches #Misshandeln ist jede #üble, #unangemessene #Behandlung, durch die das #körperliche #Wohlbefinden und die #körperliche #Unversehrtheit nicht ganz #unerheblich #beeinträchtigt werden
#methodik #Fallbearbeitung #Gutachtenstil #körperverletzung #stgb #Strafbar #gemacht #gestoßen #muss #körperlich #misshandelt #Obersatz #Tatbestand #definition #Misshandeln #üble #unangemessen #behandlung #wohlbefinden #unversehrtheit #unerheblich #beeinträchtigt #Rostalski #vorlesung #strafrecht