#Grenze der #Kausalität:
Ein #Verhalten ist dann nicht als #ursächlich für einen #Erfolg anzusehen, wenn es von einem anderen #Geschehensverlauf dergestalt #überholt wird, dass es für die #Erklärung des #Erfolgseintritt(s) keinerlei #Bedeutung mehr hat.
#BGH #NStZ 1989, 431
#Unterscheidung #Erfolgsstraftat und #Versuchsstraftat; bzw. #Erfolg und #Versuch;
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 07a
#Erfolgsstraftat #grenze #Kausalität #verhalten #Ursächlich #erfolg #Geschehensverlauf #überholt #erklärung #Erfolgseintritt #unterscheidung #versuch #bedeutung #bgh #NStZ #Abgebrochen #Versuchsstraftat #Rostalski #strafrecht #vorlesung