#Freizügigkeit
Art. 11 GG
#Freizügigkeit: Das #Recht, als #Ausdruck #selbstbestimmter #Lebensgestaltung, an jedem #Ort innerhalb des #Bundesgebietes #Aufenthalt und #Wohnsitz zu #nehmen.
#Wohnsitz: #Ständige #Niederlassung an einem #Ort;
#Aufenthaltsnahme mit #rechtsgeschäftlichem #Willen, nicht nur #vorübergehend zu bleiben, sondern den #Ort zum #Mittelpunkt oder #Schwerpunkt seiner #Lebensverhältnisse zu machen.
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