#Unterscheidung von #Naturrecht und #Rechtspositivismus
#Autonomie der #Rechtsordnung gegenüber anderen #Normenordnungen als #Grundannahme des #Rechtspositivismus
-> #Historische #Entwicklung: #Renaissance #römischer #Tradition in #historischer #Rechtsschule im 19. Jhdt.; #Savigny
Vom #Volksgeist zum #Programm einer #Konstruktiv #Systematischen #Wissenschaft
#Gesetzespositivismus als #Konsequenz Ende des 19. Jhdt.
29.10.21 #Vorlesung #Rechtstheorie
Johanna #Croon-#Gestfeld
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#Materielles #Recht: #Inhaltliche #Festsetzungen;
#Formelles #Recht: #Durchsetzung; #Prozessuales #Recht
Paul #Laband
#Formelles und #Materielles #Gesetz: #Gesetz als #Abgrenzung zum #Gewohnheitsrecht
#Formelles #Gesetz: #Beteiligung der #Legislative am #Gesetz iSv. #Zustimmung der #Volksvertretung; #Autorität der #Quelle
#Materiell: #Rechtsverbindlicher #Rechtssatz
#Normentheorie; #Wesentlichkeitstheorie; #Budgetkonflikt
22.10.21 #Vorlesung #Rechtstheorie
Johanna #Croon-#Gestfeld
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#Was ist #Rechtstheorie
-> #Normentheorie als #Untersuchung der #Probleme des #positiven #Rechts;
Wie #funktioniert der #Aufbau einer #Rechtsordnung.
#Frage nach dem #Begriff von #Gesetz, #Geltung einer #Norm und #Rechtserzeugung;
Hans #Kelsen: #Reine #Rechtslehre
-> #Bestandteil der #Systemtheorie, der sich mit dem #System #Recht beschäftigt; #Code #Recht / #Unrecht
-> #Abgrenzung: #Rechtsdogmatik; #Rechtsphilosophie
15.10.21 #Vorlesung #Rechtstheorie
Johanna #Croon-#Gestfeld
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#Unterscheidung von #gesetzestreuer #Auslegung und #verbotener #rechtsschöpferischer #Analogie;
#Analogieverbot als #Versuch der #Unterbindung der #Rechtsschöpfung in #Form von #Richterrecht im #Bereich #Strafrecht als #Normen mit #Konsequenz des #Strafens;
#Normentheorie, #Rechtsprechung
#Analogieverbot als #Einschränkung des #Regelungsrahmen der durch #Auslegung
#Rostalski #Vorlesung #Strafrecht I - 03a
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Die #Legitimität von #Strafe ist eine dem #Strafrecht #vorgelagert(e) #Frage, die sich nicht durch #Sanktionsnorm(en), sondern durch #Normentheoretisch(e) #Überlegung(en) #bearbeiten lässt.
#Formell(e) #Bindung der #Bestrafung an die #Grundsätze:
- #Gesetzlichkeitsgrundsatz
- ne bis in idem (Art. 103 Abs. 3 #GG)
- #Schuldprinzip
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 03
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#Prüfung der #Strafbarkeit
#Verbrechensaufbau #Prüfungsschema #Prüfungsaufbau
#Unterteilung der #Objektiv(en) #Zurechnung in
#Schaffung einer #rechtlich #missbilligt(en) #Gefahr und
#Realisierung der #Gefahr im #Erfolg
zur #Kennzeichnung der #Subsumption unter eine #Normativ(e) statt einer #Empirisch(en) #Ordnung von #Strafbarkeit und damit #Normentheorie statt nur #Straftheorie.
#Tatbestandsmäßigkeit
#Rechtswidrigkeit
#Schuld
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02a
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#Unterscheidung von #Legitimation von #Strafe und #Unrecht.
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#Rostalski - #Strafrecht I
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