Hörtipp: Frederik Rother vom #DLF interviewt in der "Europa heute"-Folge vom 19.07.2023 Angelika #Nußberger zur Fallschließung ' #36958/21 - #russland gegen die #Ukraine ' durch den #EGMR (Dauer: 12'25"):
Link zum im Interview erwähnten Verfahren Nr. 36958/21: https://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22itemid%22:[%22001-226077%22]}
#krieg #angelikanußberger #egmr #ukraine #russland #Nußberger #dlf
#Übernahme von #Begriffen der #französische #Verfassungstheorie:
#pouvoir #constituant // #pouvoir #constitué
#Etablierende #Macht // #etablierte #Macht
#Unterscheidung von #Verfassungsgebender #Gewalt und #Verfasste #Gewalt
#Gesetzgeber #Verfassungsgeber
#Böckenförde #Diktum: Der #freiheitliche, #säkularisierte #Staat lebt von #Voraussetzungen, die er selbst nicht #garantieren kann.
#Vorlesung 1,2 #Einführung #Grundrechte, Angelika #Nußberger
#Ubernahme #begriff #franzosisch #Verfassungstheorie #pouvoir #constituant #constitue #Etablieren #macht #etabliert #unterscheidung #Verfassungsgebend #gewalt #Verfasst #Gesetzgeber #Verfassungsgeber #bockenforde #Diktum #freiheitlich #sakularisiert #staat #voraussetzungen #garantieren #vorlesung #einfuhrung #grundrechte #Nußberger
#Gleichheitsrechte: #Aufgenommen wegen #Ungleichheitserfahrungen;
#Zentral: #Gleichheitsrechte des Art. 3 GG;
#Strukturell #anders als #Freiheitsrechte: Statt #Aufbau über #Schutzbereich, #Eingriff und #Rechtfertigung ist darauf abzustellen, ob eine #bestimmte #Differenzierung einem #Gleichheitsgebot oder dem #allgemeinen #Gleichheitssatz #widerspricht;
#Statuslehre #Gleichheitsrecht #aufgenommen #Ungleichheitserfahrung #Zentral #strukturell #anders #Freiheitsrecht #aufbau #Schutzbereich #eingriff #Rechtfertigung #bestimmt #differenzierung #Gleichheitsgebot #allgemein #Gleichheitssatz #widerspricht #Grundrechtslehre #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Juristische #Argumentationsformen
#argumentum e #simile
#argumentum e #contrario
#argumentum a #fortiori
#argumentum a #minore ad #maius
#argumentum a #maiore ad #minus
#argumentum ad #absurdum
#Teleologische #Reduktion
#Teleologische #Extension
#Argument #Argumentation #Argumentieren
#Auslegungsmethode / #Regeln der #Gesetzesauslegung; #Rechtsfigur
#Vorlesung 4,1 vom 19.04.21 #Grundrechte, #Nußberger
#juristisch #Argumentationsform #argumentum #simile #contrario #fortiori #minore #maius #maiore #Minus #absurdum #teleologisch #reduktion #extension #argument #argumentation #Argumentieren #Auslegungsmethode #regel #Gesetzesauslegung #Rechtsfigur #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Auslegungsmethode im #öffentlichen #Recht im #Bereich #Grundrechte
1) #Auslegung des #Grundgesetz als #hierarchisch #vorgeordneter #Verfassungstext
-> #Schutzbereich; #Eingriff / #Beeinträchtigung; #Rechtfertigung / #Schranken / #Schrankenschranken;
2) #Auslegung #gesetzlichen #Bestimmung bzw. #inwieweit diese iS ihrer #Auslegung (nicht) im #Einklang mit den #Grundrechten sind;
vgl. #Regeln der #Gesetzesauslegung
#Auslegungsmethode #öffentlich #recht #bereich #grundrecht #auslegung #grundgesetz #hierarchisch #vorgeordnet #Verfassungstext #Schutzbereich #eingriff #Beeinträchtigung #Rechtfertigung #Schranke #Schrankenschranke #gesetz #bestimmung #Inwieweit #Einklang #regel #Gesetzesauslegung #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Grundrechtsadressaten, #Grundrechtsverpflichtete
#Private sind nicht #Grundrechtsadressaten
Aber: #mittelbare #Drittwirkung der #Grundrechte;
#Erweiterung: #Stadionverbot
#Recht auf #Zugang aufgrund der #Monopolartigen #Machtstellung: #besondere #rechtliche #Verantwortung
-> #Bindung bei #Monopolen #Privater an #Grundrechte;
#Allgemeine #Grundrechtslehren
#Grundrechtsadressat #Grundrechtsverpflichtet #privat #mittelbar #Drittwirkung #grundrecht #erweiterung #Stadionverbot #recht #zugang #Monopolartig #Machtstellung #besondere #rechtlich #verantwortung #Bindung #monopol #allgemein #Grundrechtslehre #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Juristische #Personen aus der #EU können sich auf #Grundrechte #berufen, #Grundrechtsträger sein;
-> EU-#Recht hat #Vorrang vor dem GG;
-> Art. 18 #AEUV: #innerhalb der #EU darf niemand wegen der #Staatsangehörigkeit #diskriminiert werden
-> #begünstigt auch #juristische #Personen
#Voraussetzung: #Inlandsbezug des #Sachverhalts
#Allgemeine #Grundrechtslehren; #Anwendungserweiterung; #BVerfGE 129, 78
#Grundrechtsfähigkeit #juristisch #person #eu #grundrecht #Berufen #Grundrechtsträger #recht #Vorrang #AEUV #innerhalb #Staatsangehörigkeit #diskriminiert #begünstigt #voraussetzung #Inlandsbezug #sachverhalt #allgemein #Grundrechtslehre #Anwendungserweiterung #BVerfGE #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Beginn der #Grundrechtsfähigkeit
#Grundrechtsmündig ist ein #Minderjähriger nur dann, wenn er die #erforderlichen #körperlichen und #geistigen #Fähigkeiten verfügt, um die #grundrechtliche #Freiheit #ausüben zu können
#Forderung nach #Kindergrundrechten setzt an #Formalisierung dessen an, was bislang durch #Auslegung #ermittelt wird
#Allgemeine #Grundrechtslehren; #Mündigkeit; #Grundrechtsmündigkeit; #Grundrechtsträger
#Beginn #Grundrechtsfähigkeit #Grundrechtsmündig #Minderjährig #erforderlich #körperlich #geistig #fähigkeit #grundrechtlich #freiheit #ausüben #Forderung #Kindergrundrecht #Formalisierung #auslegung #ermittelt #allgemein #Grundrechtslehre #mündigkeit #Grundrechtsmündigkeit #Grundrechtsträger #Konfusionsargument #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Objektive #Grundrechtsgehalte
-> #Grundrechtliche #Schutzpflichten
#Mehrpolige #Grundrechtsverhältnisse:
Indem die #Rechte einer #Person #geschützt werden, wird in #Rechte #anderer #Personen eingegriffen.
#Corona: Für den #Schutz des #Lebens #älterer #Bevölkerungsgruppen wird gesamte #Bevölkerung in #Bewegungsfreiheit #eingeschränkt;
#Untermaßverbot: #Mindestmaß an #Schutz muss #garantiert sein
#objektiv #Grundrechtsgehalt #grundrechtlich #Schutzpflicht #Mehrpolig #Grundrechtsverhältnis #recht #person #geschützt #andere #corona #schutz #leben #älter #Bevölkerungsgruppe #Bevölkerung #bewegungsfreiheit #eingeschränkt #Untermaßverbot #Mindestmaß #garantie #allgemein #Grundrechtslehre #eingriff #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Objektive #Grundrechtsgehalte
-> #Grundrechtliche #Schutzpflichten
Aus #Abwehrrechten kann eine darüber #hinausgehende #Schutzpflicht des #Staates entstehen
-> #Problem der #Gewaltenteilung:
#Grundrechte sind zunächst als #Freiheitsrechte #konzipiert iSv. #Abwehrrechten gegenüber dem #Staat. Die #Konzeption von #Leistungsrechten und #Schutzpflichten #verpflichtet den #Staat in #Konkurrenz zur #Legislative
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#Objektive #Grundrechtsgehalte
-> #Grundrechtliche #Schutzpflichten
Aus aus #Abwehrrechten kann eine darüber #hinausgehende #Schutzpflicht des #Staates entstehen;
#Corona: Wie weit geht die #Schutzpflicht des #Staates?
-> z.B. Wieviele #Krankenhausbetten müssen zur #Verfügung stehen?
Grds.: Welche #Schutzpflichten entstehen als #objektive #Schutzpflichten des #Staates gegenüber seinen #Bürgern;
#objektiv #Grundrechtsgehalt #grundrechtlich #Schutzpflicht #Abwehrrecht #hinausgehend #staat #corona #Krankenhausbett #Verfügung #bürger #allgemein #Grundrechtslehre #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Objektive #Grundrechtsgehalte
#Grundrechte als #objektive #Wertentscheidungen
#Entwickelt von Konrad #Hesse
#Verfassung als #rechtliche #Grundordnung des #Gemeinwesens
#Anwendung des #Gedankens des #Grundgesetzes als #objektiver #Wertentscheidung für die #Rechtsordnung: #Auslegung der #zivilrechtlichen #Gesetze vor dem #Hintergrund der #Wertentscheidungen des GG
#BVerfGE 7, 198 #Lüth #Urteil vom 15.01.1958
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Zur #Frage der #Verwechslung von #Menschen und #Rechtssubjekten.
#Grundgedanke: #Schutzwürdigkeit und #Schutzbedürftigkeit von #grundrechtlich #geschützten #Werten #unabhängig von ihrer #subjektiven #Inanspruchnahme;
#Grundrechte als
#Einrichtungsgarantien
#objektive #Wertentscheidungen
#Schutzpflichten des #Staates
#Schutzzweck der #Institution ist der #Einzelne #Grundrechtsträger, nicht die #Institution als solche.
#Vorlesung 3,2 vom 16.04.2021 #Grundrechte, #Nußberger
#frage #verwechslung #mensch #Rechtssubjekt #Grundgedanke #Schutzwürdigkeit #Schutzbedürftigkeit #grundrechtlich #geschützt #Wert #unabhängig #subjektiv #Inanspruchnahme #grundrechte #Einrichtungsgarantie #objektiv #Wertentscheidung #Schutzpflicht #staat #Schutzzweck #institution #Einzeln #Grundrechtsträger #vorlesung #Nußberger
#Objektive #Grundrechtsgehalte
#Grundrechte als
-> #Einrichtungsgarantien
-> #objektive #Wertentscheidungen
-> #Grundrechtliche #Schutzpflichten
-> #Drittwirkung
#Grundgedanke: Es besteht #Schutzwürdigkeit und #Schutzbedürftigkeit der #grundrechtlich #geschützten #Werte #unabhängig von ihrer #subjektiven #Verteidigung durch #Einzelnen.
#Institution; #Institutsgarantie; Carl #Schmitt
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#Mitwirkungsrechte & #Verfahrensrechte
#Status #Activus
#Grundrechte als #Mitwirkungsrechte: Art. 38, Art. 17 GG;
#Status #Activus #Procederalis
#Verfahrensgrundrechte 103 GG, 19 Abs. 4 GG
#Statuslehre #Mitwirkungsrecht #verfahrensrecht #status #activ #grundrecht #Procederalis #Verfahrensgrundrecht #allgemein #Grundrechtslehre #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Leistungsrechte; #status #positivus
-> #Unterscheidung von #originären und #derivativen #Leistungsrechten
Der #Anspruch auf einen #Studienplatz als eine #Form von #Leistungsrecht gegenüber dem #Staat wird zu einer #bedingten #Leistungspflicht, die unter #gerechten #Kriterien #Selektionen unter #Bedingung von #Ressourcenknappheit vornehmen darf.
-> Kein #unmittelbares #Leistungsrecht;
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#Leistungsrechte
#status #positivus
-> #Ansatz der #Notwendigkeit des #Schaffens der #Voraussetzungen für #Freiheit
#Beispiel: #Meinungsfreiheit kann nur ausgeübt werden unter den #Bedingungen von #Bildung, #Informationen, etc.
Im #Unterschied zur #WRV im GG bis auf #einzelne #Ausnahmen kein #Wortlaut für sog. #soziale #Rechte;
#Rechtsprechung: #Existenzminimum #BVerfGE 125, 175
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#Hinweis auf #Statuslehre nach #Jellinek
#status #negativus
#Grundrecht als #Abwehrrecht (= #Freiheitsrecht)
#status #positivus
#Grundrecht als #Schutzrecht, #Teilhaberecht #Leistungsrecht u. #Verfahrensrecht
#status #activus
#Grundrecht als #Mitwirkungsrecht
Hat sich durch #Staatsrechtslehre #durchgezogen aber #Wandel #Ausdifferenzierung und #Verwechslung.
#Vorlesung 3,1 vom 16.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
#Hinweis #Statuslehre #jellinek #status #negativ #grundrecht #Abwehrrecht #Freiheitsrecht #positiv #Schutzrecht #Teilhaberecht #Leistungsrecht #verfahrensrecht #activ #Mitwirkungsrecht #Staatsrechtslehre #durchgezogen #wandel #ausdifferenzierung #verwechslung #vorlesung #grundrechte #Nußberger
Von #Rechtsprechung und #Lehre ist für die #Grundrechte eine #allgemeine #Grundrechtelehre entwickelt um #abstrakt #allgemein den #Umgang mit der #Verfassung zu #bestimmen, die bei einzelnen #Grundrechten im #einzelnen zu #konkretisieren ist.
#Doppelfunktion der #Grundrechte:
#Objektiv:
Art 1 Abs. 3 GG
Art 20 Abs. 3 GG
#Subjektiv; #Rechtsweg
Art 19 Abs. 4 GG
in #seinen #Rechten
#Fraktal; #Ordnung; #Rechtsordnung
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#Unterscheidung von #Menschenrecht, #Bürgerrecht und #Grundrecht am #Beispiel der #Paulskirchenverfassung von 1849.
#Beispiele für #Bürgerrechte auch im #Grundgesetz unter anderem: Art. 8: "Alle #Deutschen"
#Tradition der #Grundrechte zurückgehend auf § 130 #Paulskirchenverfassung
#Frühkonstitutionalismus nach #französischer #Revolution / #Menschenrechtserklärung;
##Verfassung Bayern 1818, #Baden 1818, #Württemberg 1819
#Vorlesung 2,3 vom 13.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
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