#Unverletzlichkeit der #Wohnung
Art. 13 GG
#Normstruktur
Art. 13 Abs. 1 -> #Grundrecht
Art. 13 Abs. 2 bis 5 -> #Schrankenregelungen
Art. 13 Abs. 6 -> #Parlamentarische #Kontrolle
Art. 13 Abs. 7 -> #Subsidiäre #Schrankenregelung
#Persönlicher #Schutzbereich:
#Jedermann: #Natürliche #Personen; #Nutzungsberechtigung im #Unterschied zu #Eigentum
#Strittig bzgl. #Berechtigung: #Mieter die in #Wohnung #bleiben.
Nicht #umfasst: #Hausbesetzer (#strittig)
#Unverletzlichkeit #wohnung #Normstruktur #grundrecht #Schrankenregelung #parlamentarisch #kontrolle #Subsidiär #persönlich #Schutzbereich #jedermann #natürlich #person #Nutzungsberechtigung #unterschied #eigentum #Strittig #Berechtigung #mieter #bleiben #umfasst #Hausbesetzer #vorlesung #grundrechte #Nußberger