Mir ist natürlich klar, dass es viele Themen mit Abstimmungsbedarf gibt und es schwierig ist, da hinterher zu kommen.
Aber der #EECC, aus dem der geänderte Anwendungsbereich von #OTTs hervorgeht, wurde im Dez 2018 verabschiedet. Auch wenn das TTDSG erst im Laufe des letzten Jahres Form angenommen hat, kam das also alles andere als überraschend.
Alternativ wären Äußerungen des @bfdi als zuständige Aufsichtsbehörde für #OTTs wünschenswert. Eine Informationsfreiheitsanfrage hierzu blieb ja leider wegen "nicht unerheblichem Zeitaufwand" unbeantwortet: https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-zum-ttdsg/653731/anhang/120534_2021SchreibenanPet_geschwaerzt.pdf
Das #TTDSG gilt nun seit fast 7 Monaten und auf der Webseite des @bfdi finde ich lediglich die Orientierungshlife der @dsk vom Oktober 2020.
Auch wenn man am Ende zum selben Ergebnis kommen mag, der Weg ist ein anderer. Daher irritiert die Aussage der #SaechsDSB, dass die Ergebnisse unmittelbar anwendbar seien.
Interessieren würde mich, ob die @BlnBDI eine aktualisierte Auflage des Dokuments plant. Auf Seite 2 des Dokuments wird ja immerhin auf die neue Rechtslage in Bezug auf #OTTs verwiesen.
Die #SaechsDSB hat Hinweise zur Nutzung von Videokonferenzsystemen für öffentliche Stellen herausgegeben: https://www.saechsdsb.de/nutzung-videokonferenzsysteme
Dort verweisen sie auf das Dokument der @BlnBDI (https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/orientierungshilfen/2021-BlnBDI-Hinweise_Berliner_Verantwortliche_zu_Anbietern_Videokonferenz-Dienste.pdf) und erklären dessen Ergebnisse für unmittelbar anwendbar.
Das Dokument ist jedoch von Februar 2021. In der Zwischenzeit kamen die neuen #Standardvertragsklauseln und seit Dezember fallen #OTTs unters Fernmeldgeheimnis des #TTDSG. Es hat sich also eine Menge getan und man muss neu bewerten.
#SaechsDSB #standardvertragsklauseln #OTTs #TTDSG
Aus dem Referentenentwurf zur #TKG_Novelle: Kommt jetzt die Marktregulierung für #OTTs?
von RA Sebastian Louven