#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG
#Niemand darf wegen seiner #Behinderung #benachteiligt werden.
1994 ins #Grundgesetz #eingefügt zur #Integration;
#Bevorzugung nicht #ausgeschlossen im #Unterschied zu #Kriterien des Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG;
#Funktion:
-> #Subjektives #Abwehrrecht
-> #Originärer #Leistungsanspruch - eher nein h.M.
-> #Derivativer #Teilhabeanspruch & #Leistungsanspruch
-> #Objektivrechtliche #Schutzfunktion
#besondere #diskriminierungsverbot #niemand #behinderung #benachteiligt #grundgesetz #eingefügt #integration #Bevorzugung #ausgeschlossen #unterschied #kriterien #funktion #subjektiv #Abwehrrecht #originär #Leistungsanspruch #Derivativ #Teilhabeanspruch #Objektivrechtlich #Schutzfunktion #vorlesung #grundrechte #Nußberger