Hängt sich ein #Onlinehändler bei #Amazon an fremde Angebote an, haftet er als Täter für #Urheberrechtsverletzungen Dritter.
Dies gilt auch, wenn er nicht auf das Angebot einwirken kann, vgl. LG Köln, Urteil vom 22.08.2022 - 14 O 327/21, https://openjur.de/u/2450556.html
#Onlinehändler #amazon #Urheberrechtsverletzungen