RA Ralph Klenke · @Kanzlei_Klenke
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Hängt sich ein bei an fremde Angebote an, haftet er als Täter für Dritter.
Dies gilt auch, wenn er nicht auf das Angebot einwirken kann, vgl. LG Köln, Urteil vom 22.08.2022 - 14 O 327/21, openjur.de/u/2450556.html

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