Fragen zu #AGG #Merkmal(en) wie #Parteimitgliedschaft oder #Mitgliedschaft in #Gewerkschaft(en) im #Sinn von #Weltanschauung nach § 1 AGG sind #besonders #rechtfertigungsbedürftig nach § 8 ff. #AGG oder #unzulässig.
#Ausnahme in #Deutschland: #Privilegierung von #Tendenzbetrieb(en).
§ 118 #BetrVG: #Zweckbestimmung #gerichtet auf bestimmte #geschützt(e) #Ziel(e).
#Frage nach #Hierarchie zw. #BetrVG und #AGG;
#Vorlesung #Arbeitsvertragsrecht, Marita #Körner, 06.05.2021
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