#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG
#Prüfung einer #Verletzung von Art. 3 Abs. 3 GG
#Persönlicher #Schutzbereich
#Jedermann - #Natürliche #Personen;
Art. 19 Abs. 3 GG: #Personenvereinigung #fraglich; Ja, wenn dem #Wesen nach #anwendbar;
#Beispiel #Frauenvereinigung
#Sachlicher #Schutzbereich: #Einzelne #Untersuchungsschritte:
-> #Ungleichbehandlung
-> #Rechtliche #Relevanz
-> Im #Katalog #enthaltenes #persönliches #Merkmal
#besondere #diskriminierungsverbot #Prüfung #verletzung #persönlich #Schutzbereich #jedermann #natürlich #person #Personenvereinigung #Fraglich #wesen #anwendbar #beispiel #Frauenvereinigung #sachlich #Einzeln #Untersuchungsschritt #Ungleichbehandlung #rechtlich #relevanz #katalog #enthalten #merkmal #vorlesung #grundrechte #Nußberger
Zur #Frage der #Verwechslung von #Menschen und #Rechtssubjekten
Sind #politische #Parteien #Grundrechtsträger, können sie #subjektiv-#rechtliche #Dimensionen von #Grundrechten in #Anspruch nehmen?
Art. 19 Abs. 3 GG #Grundrecht(e) gelten auch für #inländische #juristische #Personen, soweit sie ihrem #Wesen nach auf diese #anwendbar sind.
#Rechtsform von #Parteien: #frei #gebildete #Personenvereinigungen im #Sinne Art. 9 Abs. 1 GG.
#Vorlesung 3,2 16.04.21 #Grundrechte #Nußberger
#frage #verwechslung #mensch #Rechtssubjekt #politisch #partei #Grundrechtsträger #subjektiv #rechtlich #dimension #grundrechte #anspruch #grundrecht #inländisch #juristisch #person #wesen #anwendbar #Rechtsform #frei #gebildet #Personenvereinigung #sinn #vorlesung #Nußberger