#Begründung für die #Übernahme #statistischer und #gutachterlicher
#Einschätzungen
Die #Verurteilung auf #alternativer #Tatsachengrundlage ist #grundsätzlich #zulässig; Vgl.
#Totschlag § 212 #StGB: Wer #einen #Menschen #tötet... -> #Schutz des #Rechtsgut #Leben;
Das #Prüfverfahren für die #Zulassung #erfolgt auf #Grundlage #statistischer #Erwägungen. #Insofern #Übertragung von #Statistik auf #Strafbarkeitsvoraussetzungen #denkbar;
#Apothekerfall #Bottropp #begründung #übernahme #statistisch #gutachterlich #Einschätzungen #Verurteilung #alternativ #Tatsachengrundlage #grundsätzlich #zulässig #totschlag #stgb #einen #mensch #tötet #schutz #Rechtsgut #leben #Prüfverfahren #zulassung #erfolgt #grundlage #Erwägung #Insofern #übertragung #statistik #Strafbarkeitsvoraussetzung #denkbar #strafrecht #vorlesung