#Aufmerksamkeit als #Öffentliche #Ressource die laut #Annahme #normativ #reguliert werden kann durch #Implementation von #Zugangsvoraussetzungen, #Priviligierungen im durch #Vorselektion #begrenzten #Feld und #Legitimation durch #Staatsmacht;
#Information als #Bringschuld der #Führung iSv #Machtapparat;
#Normativität, #empirisches #Praktikum; #Gesetzgeber
#Medien, #Interview mit Tobias #Schmid, #Leiter #Landesmedienanstalt #NRW
#SZ 01.07.21, S.35
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Der #Rekurs auf einen #vermeintlichen #Naturzustand nach #Hobbes und #Kant
#Unterscheidung von #Recht und #Natur
#Strafrecht und damit #Bestrafung werde #gebraucht, damit #Recht im #Unterschied zur #Willkür derjenigen, die durch die #Rechtsordnung im #Zaum #gehalten werden, gilt.
#Frage nach der #Priviligierung, die die #Rechtsordnung in ihrer #Form als #Staatliche #juristische #Person #gewährt.
#Frage nach #Bedingungen der #Bemessung von #Strafe.
#Rostalski - #Strafrecht I #Vorlesung 01
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