Wer in einem #Laden oder einem #offenen #Warenlager #angestellt ist, gilt als #ermächtigt zu #Verkäufen und #Empfangnahmen, die in einem #derartigen #Laden oder #Warenlager #gewöhnlich #geschehen
#Erinnert daran, dass #Telefonverkäufer idR zunächst #Anfragen, wer im #Unternehmen für den #Einkauf von #Ware XY #zuständig ist; #Frage nach #Handlungsvollmacht, #Prokura zur #Absicherung
#Prütting 07
20.04.21 #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts #Kaufvertrag
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