#Räumpflicht auf #Radwegen
„Städte und Gemeinden sind nach einem Urteil des #Bundesgerichtshofs verpflichtet, 'verkehrswichtige' innerörtliche Radwege zu räumen und zu streuen. Trotzdem werden sie häufig als Letztes geräumt. Wurde auf einem Radweg weder gestreut noch geräumt, entfällt die ansonsten bestehende #Benutzungspflicht auch bei entsprechender Beschilderung.“
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