#Rechtsschutzgarantien
#Justizgrundrechte
Art 103 Abs. 2
#nulla #poena #sine #lege
#Strafbarkeit
-> #Festlegung einer #staatlichen #Maßnahme zum #Ausgleich von #Schuld; #Sanktionen im #allgemeinen #Strafrecht, #Ordnungswidrigkeitenrecht, #Disziplinarrecht und #Standesrecht
Nicht: #Präventive #Maßnahmen
-> #Festlegung des #Straftatbestandes und #Strafandrohung
#Rechtsschutzgarantie #Justizgrundrecht #grundrechtsgleich #Nulla #poena #sine #lege #strafbarkeit #Festlegung #staatlich #maßnahme #ausgleich #schuld #Sanktion #allgemein #strafrecht #Ordnungswidrigkeitenrecht #Disziplinarrecht #Standesrecht #Präventiv #Straftatbestand #Strafandrohung #Gesetzesvorbehalt #Bestimmtheitsgrundsatz #Rückwirkungsverbot #vorlesung #grundrechte #Nußberger
Art. 103 Abs. 2 #GG:
#Unterscheidung von #Rückwirkungsverbot und #Bestimmtheitsgebot
#Bestimmtheitsgebot; Zur #Frage der #unzulässigen #Delegation von #Gesetzgebungsbefugnis; Ist der #Straftatbestand in einer #Verordnung #enthalten, so #müssen #Voraussetzungen der #Strafbarkeit und #Art der #Strafe für den #Bürger schon #aufgrund des #Gesetzes #vorhersehbar sein.
#BVerfGE 78, 374, 381ff.
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 32
#gg #unterscheidung #Rückwirkungsverbot #Bestimmtheitsgebot #frage #unzulässig #delegation #Gesetzgebungsbefugnis #Straftatbestand #verordnung #enthalten #Müssen #voraussetzung #strafbarkeit #art #strafe #bürger #aufgrund #gesetz #vorhersehbar #BVerfGE #freund #Rostalski #strafrecht #allgemein #teil
Can.7 #CIC: Ein #Gesetz tritt ins #Dasein, indem es #promulgiert wird.
Can.8 §2 #CIC: #Partikulare #Gesetze werden auf die vom #Gesetzgeber #bestimmte #Weise #promulgiert
Can.9 #CIC: #Grundsatz #Rückwirkungsverbot
#Rechtsquelle #Gesetzliche #Sanktionen:
#Wesen von #Rechtsordnungen #Rechtsfolgen zu #formulieren
#Unterscheidung #strafrechtlicher und nicht #strafrechtlicher #Sanktionen
#Strafrecht Can.1311ff. #CIC
#Promulgation #CIC #gesetz #Dasein #promulgiert #Partikular #Gesetzgeber #bestimmt #weise #Grundsatz #Rückwirkungsverbot #Rechtsquelle #gesetzlich #Sanktion #wesen #Rechtsordnung #Rechtsfolge #formulieren #unterscheidung #strafrechtlich #strafrecht #Religionsverfassungsrecht #Muckel #kirchenrecht
#Frage nach #Anwendbarkeit des #Rückwirkungsverbot auf #Maßregel(n) der #Besserung und #Sicherung nach § 61 #StGB.
#Maßregel(n) gehören #Systematisch eigentlich nicht zum #StGB; #Abstandsgebot sei zu #wahren, wenn das der #Fall ist, habe die #Maßregel keine #funktional(e) #Identität zur #Strafe, wodurch #Rückwirkungsverbot #gewahrt wird.
#Rostalski #Strafrecht I, 03a
#sicherung #stgb #frage #Anwendbarkeit #Rückwirkungsverbot #Maßregel #Besserung #systematisch #strafe #gewahrt #Rostalski #strafrecht #Abstandsgebot #wahren #fall #funktional #identität
#Dient der #Verhinderung der #unverhältnismäßig(en) #Bestrafung eines #Einzelfall(es) durch die #Unmöglichkeit der #Erhöhung des #Strafrahmen(s) #nachträglich.
#Gesetzlichkeitsgrundsatz
#Rostalski 03a
#Vorlesung #Strafrecht I
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Der #Gesetzlichkeitsgrundsatz nach Art. 103 Abs. 2 #GG, § 1 #StGB hat einen #fragmentarischen #Charakter des #Strafrechts zur #Folge, weil durch ihn #gebunden wird:
#Analogieverbot
#Rückwirkungsverbot
#Verbot von #Gewohnheitsrecht
#Verbot #unbestimmter #Gesetze
#Fragment; #Ermächtigungsgrundlage für #Verfolgung
Nulla #crimen sine #lege
Nulla #poena sine #lege
Franz von #Liszt: #Strafgesetzbuch als #Magna #Charta des #Verbrechers
#Rostalski #Vorlesung #Strafrecht I - 03a
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#Gesetzlichkeitsgrundsatz, Art. 103 Abs. 2 #GG, § 1 #StGB
#Bindungen des #Gesetzlichkeitsgrundsatz:
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#Konsequenz: #Fragmentarischer #Charakter des #Strafrechts;
#Notwendigkeit der #Verbesserung durch #Lernerfahrungen in #Form von #Rechtsfortbildung - #Gesetzgebung.
#Rostalski - #Strafrecht I
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