#Volltext der EuGH-Entscheidung zum #RechtaufLöschung („#RechtaufVergessenwerden“) verfügbar
EuGH, Urteil vom 08.12.2022, C-460/20
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#RechtaufLöschung („#RechtaufVergessenwerden“):
1. Suchmaschinen-Betreiber muss Informationen auslisten, die nachweislich offensichtlich unrichtig sind.
2. Dieser Nachweis muss sich nicht aus einer gerichtlichen Entscheidung ergeben.
3. Keine aktive Nachforschungspflicht des Suchmaschinen-Betreibers.
EuGH, Urteil vom 08.12.2022, C-460/20
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2022-12/cp220197de.pdf
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