#Unterscheidung von #Rechtsakt und #Realakt;
#Rechtsakt: #Rechtshandlung, iSv. #Handlung, die auf #Erzeugung der #Rechtsfolge #abzielt;
#Realakt: #Faktisch #wirkende #Rechtsfolge, deren #Rechtshandlung iSv. #Handlung bei #Vorliegen #bestimmter #Bedingungen als #vollzogen #vorausgesetzt wird.
#Arten von #EU #Rechtsakten: #Verordnungen, #Richtlinien, #Beschluss; #Empfehlungen, #Stellungnahmen;
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsakt
https://eur-lex.europa.eu/collection/eu-law/legislation/recent.html
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#Unterscheidung von #Willenserklärung, #Realakt und #Geschäftsähnliche #Handlung;
#Willenserklärung bzw. #privatrechtlicher #Rechtsakt: #Äußerung eines auf einen #Rechtserfolg #gerichteten #Willen;
#Realakt: #Rechtserfolg #kraft #Gesetzes bei #Erfüllung von #Bedingungen, #unabähngig von der #Erklärung eines #Willens;
#Geschäftsähnliche #Handlung: #Rechtsfolge der #Willensäußerung / #Mitteilung #muss nicht #gewollt sein.
#Brox, #Walker: #Allgemeiner #Teil des #BGB, S. 48f.
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#Irritation über #Vertragsverletzungsverfahren, weil #Bundestag und #EZB schnell #reagiert und eine gute #Lösung gefunden hätten. #Bundesregierung habe im August 2021 mit #Schreiben an die #Kommission auf #Vertragsverletzungsverfahren reagiert.
#EZB #Urteil als #Urteil über #ausbrechenden #Rechtsakt, der in #Mitgliedsstaat nicht #beachtet werden muss;
#ultra #vires
#Zeit 16.09.21, #Politik, S.10, #Interview Heinrich #Welfing mit Andreas #Voßkuhle - Die #Parteiloyalitäten zählen nicht mehr
#irritation #Vertragsverletzungsverfahren #bundestag #ezb #reagiert #lösung #bundesregierung #schreiben #kommission #urteil #ausbrechen #Rechtsakt #Mitgliedsstaat #beachtet #ultra #vires #zeit #politik #interview #Welfing #voßkuhle #Parteiloyalität
#Abgrenzung von #Eingriff in #Eigentumsgarantie Art. 14 Abs. 1 und 2 #GG und #Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 #GG;
#Relevanz durch #Junktimklausel: #Entschädigung nur bei #Enteignung #zwingend;
#Enteignung: #Vollständiger oder #teilweiser #Entzug #konkreter und #vermögenswerter #Rechtspositionen durch #gezielten #hoheitlichen #Rechtsakt zur #Erfüllung #öffentlicher #Aufgaben.
#Unterscheidung von #Administrativenteignung und #Legalenteignung.
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