"Die Rechtslage sei so, dass Verhaltensweisen in Chats unter Kollegen als nicht öffentlich gelten und nur schwer als #Volksverhetzung zu verfolgen seien. Dies führe im Ergebnis dazu, dass #Polizisten trotz des Postens offenkundig rassistischer oder #rechtsextremistischer Inhalte nicht strafrechtlich belangt werden können, hieß es dazu aus dem Innenministerium."
🤨
Man versucht es also gar nicht?
#volksverhetzung #polizisten #Rechtsextremistischer