#Unrecht ist das #Gegenteil von #Recht und #besteht in einer #Verletzung der #Rechtsordnung. Was Recht und was Unrecht ist, ergibt sich #normalerweise aus dem #Gesetz.
Die #Verwirklichung #von #Unrecht führt in der #Regel zu einer #Rechtsfolge, etwa zur #Schadensersatzverpflichtung oder zu einer #Kriminalstrafe.
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#cannabis #weedmob #letztegeneration #fff #anslinger #lug #betrug #rassismus #faschismus #onelove
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#Begriff von #Gesetz
#Unterscheidung von #Naturgesetz, #juristisches #Gesetz & #Sittengesetz
#Juristisches #Gesetz als #Konditionalprogramm nach #Luhmann: #Zusammenhang von #Tatbestand und #Rechtsfolge
#Unterscheidung zur #Verhaltensnorm iSv. #Sittengesetz vgl. #Gebote
#Gesetz als #Unterscheidung von #Rechtsquellen zu #Rechtsprechung, #Vertrag und #Juristischer #Regeln iSv. #Expertise
#Rechtsnorm #Gesetzgebung #Schriftform
22.10.21 #Vorlesung #Rechtstheorie
Johanna #Croon-#Gestfeld
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#Unterscheidung von #Rechtsakt und #Realakt;
#Rechtsakt: #Rechtshandlung, iSv. #Handlung, die auf #Erzeugung der #Rechtsfolge #abzielt;
#Realakt: #Faktisch #wirkende #Rechtsfolge, deren #Rechtshandlung iSv. #Handlung bei #Vorliegen #bestimmter #Bedingungen als #vollzogen #vorausgesetzt wird.
#Arten von #EU #Rechtsakten: #Verordnungen, #Richtlinien, #Beschluss; #Empfehlungen, #Stellungnahmen;
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsakt
https://eur-lex.europa.eu/collection/eu-law/legislation/recent.html
#unterscheidung #Rechtsakt #Realakt #Rechtshandlung #handlung #Erzeugung #Rechtsfolge #abzielt #faktisch #wirkend #Vorliegen #bestimmt #bedingungen #vollzogen #vorausgesetzt #art #eu #verordnung #richtlinie #beschluss #empfehlung #stellungnahme
#Unterscheidung von #Willenserklärung, #Realakt und #Geschäftsähnliche #Handlung;
#Willenserklärung bzw. #privatrechtlicher #Rechtsakt: #Äußerung eines auf einen #Rechtserfolg #gerichteten #Willen;
#Realakt: #Rechtserfolg #kraft #Gesetzes bei #Erfüllung von #Bedingungen, #unabähngig von der #Erklärung eines #Willens;
#Geschäftsähnliche #Handlung: #Rechtsfolge der #Willensäußerung / #Mitteilung #muss nicht #gewollt sein.
#Brox, #Walker: #Allgemeiner #Teil des #BGB, S. 48f.
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#Rechtsschutzgarantien
#Justizgrundrechte
Art. 19 Abs. 4 GG
#Persönlicher #Schutzbereich
-> #Natürliche und #Juristische #Personen;
#jemand im #Unterschied zu #jedermann
#Sachlicher #Schutzbereich
-> #Subjektive #öffentliche #Rechte
#Verhältnis #Bürger #Staat
-> #potenzielle #Rechtsverletzung
-> #Öffentliche #Gewalt: Hier nur #Exekutive iSv Art. 1 Abs. 3 GG
#Rechtsfolge: #Offenstehen des #Rechtsweges
#NJW 2015, 2100
#Subjektionstheorie
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#Tatbestandsvoraussetzungen der #Willenserklärung und #Folge des #Fehlens von #Elementen des #Inneren #Tatbestand;
#WE: auf #Rechtsfolge #gerichtet.
#Unterscheidung in #innerer und #äußerer #Tatbestand;
#Handlungswille: #Wille mit #Bezug zur #Handlung
#Erklärungswille: #Wille mit #Bezug zur #Erklärung
#Geschäftswille: #Bezug zum #konkreten #Rechtsgeschäft, #Wille, eine #bestimmte #Rechtsfolge herbeizuführen.
#Brox, #Walker - #Allgemeiner #Teil des #BGB, S. 44ff.
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#Unterscheidung #unechte und #echte #Formvorschrift
#Formvorschriften:
#Abschluss eines #Arbeitsvertrages -> #formlos
#Einschränkung §2 Abs. 1 S. 1 #NachwG (#unechte #Formvorschrift)
#Auflösungsvertrag & #Kündigung § 623 #BGB
#Schriftform; die #elektronische #Form ist #ausgeschlossen;
#echte #Formvorschrift: #Rechtsfolge bei #Nichteinhaltung: § 125 #BGB: #Nichtig
#Befristung § 620 #BGB, §§ 14ff. #TzBfG
#Schriftform nach § 14 Abs. 4 #TzBfG
#Arbeitsvertragsrecht #Körner 03.06.21
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#Unterscheidung von #Junktimklausel und #Salvatorischer #Klausel.
#Junktim: #Normativer #Bedingungszusammenhang, mit dem #Voraussetzungen an die #Erlaubtheit des #Eintretens einer #Rechtsfolge #geknüpft werden.
Art. 14 Abs. 3 S. 2, 2. HS. GG: Eine #Enteignung ist nur zum #Wohle der #Allgemeinheit #zulässig.
-> Sie darf nur durch #Gesetz oder auf #Grund eines #Gesetzes #erfolgen, das #Art und #Ausmaß der #Entschädigung #regelt.
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#Rechtsfolgen der #Unmöglichkeit
#Bezeichnung von #Schuldner und #Gläubiger jeweils #entsprechend der #Anspruchsgrundlage;
iSv §433 II #BGB: #Käufer #schuldner der #Zahlung des #Kaufpreises und #Abnahme der #gekauften Sache;
#Unterscheidung von #Gattungsschuld nach § 243 #BGB und #Stückschuld; #Konkretisierung § 243 II #BGB;
#Annahmeverzug durch §294; #Ausschluss der #Leistungspflicht bei #Unmöglichkeit §275 #BGB
#Haferkamp #Vorlesung #Schuldrecht #AT #Kaufvertrag 05.07.21
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#Kontroversen der #Rechtsschulen im #Prinzipat;
#Schulengegensatz #Sabinianer und #Proculianer
#Specificatio #Kontroverse
#Herstellung #neuer #Sache aus #fremden #Material: Wer wird #Eigentümer des #Neuen?
#Sabinianer: #Herstellung aus #fremden #Stoff: Keine #Rechtsfolgen; #Recht der #Weiterverarbeitung von #Eigentumsrecht #erfasst
#Proculianer: #Verarbeiter #Eigentümer der #neu #entstandener #Sache; #Abstellen auf #Form der #Sache
#Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 10. Sitzung
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#Semel #catholicus #semper #catholicus
#Einmal #katholisch, #immer #katholisch.
Gilt #jenseits des #Kirchenaustritt(s) aus #Sicht der #katholischen #Regelung(en) selbst für die #Exkommunikation durch die #Kirche.
#Taufe ist #unumkehrbar.
#Can. 1331 #CIC legt als #Rechtsfolge der #Exkommunikation fest, was diesen #untersagt wird.
15.06.21 #Religionsverfassungsrecht
#Muckel #Vorlesung #Einführung in das #Kirchenrecht
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Can.7 #CIC: Ein #Gesetz tritt ins #Dasein, indem es #promulgiert wird.
Can.8 §2 #CIC: #Partikulare #Gesetze werden auf die vom #Gesetzgeber #bestimmte #Weise #promulgiert
Can.9 #CIC: #Grundsatz #Rückwirkungsverbot
#Rechtsquelle #Gesetzliche #Sanktionen:
#Wesen von #Rechtsordnungen #Rechtsfolgen zu #formulieren
#Unterscheidung #strafrechtlicher und nicht #strafrechtlicher #Sanktionen
#Strafrecht Can.1311ff. #CIC
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#Willenserklärung #Definition;
Die #WE ist eine #private #Willensäußerung, die auf die #Erzielung einer #Rechtsfolge #gerichtet ist.
#Rechtsfolge #erzielen: Die #WE ist die #Äußerung eines auf einen #Rechtserfolg #gerichteten
#Willens;
#Brox, #Walker: #Allgemeiner #Teil des #BGB, S. 44
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#Rücktritt vom #Kaufvertrag nach § 346 #BGB als #Beispiel für #Relevanz #historischer #Auslegung. #Rechtsfolge im #wörtlichen #Sinn ist #Zurückgewähren bereits #empfangener #Leistungen; Die #Frage nach #zahlen müssen des #Kaufpreises, bevor dieser #zurückgewährt werden kann ist (dem #Wortsinn nach) nicht umfasst.
#Wörtlich #Historisch #Gesetzesauslegung #Auslegungsmethode
#Brox, #Walker - #BGB #Allgemein(er) #Teil, S. 35
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#Unterscheidung von #Müssen und #Sollen hinsichtlich ihrer #Ermöglichungsbedingung.
#Verweis auf #sachliche #Bedingung für den #Umgang mit dem #Reflexionswert Nicht-#Müssen und Nicht-#Können.
#Rechtsfolge bei #Nichtbeachtung von #Mussvorschrift: #Nichtigkeit;
#Unterscheidung #Mussvorschrift und #Sollvorschrift;
#Brox, #Walker - #BGB #Allgemeiner #Teil, S. 34
#unterscheidung #Müssen #sollen #Ermöglichungsbedingung #verweis #sachlich #bedingung #umgang #reflexionswert #können #Rechtsfolge #Nichtbeachtung #Mussvorschrift #Nichtigkeit #Versachlichung #Sollvorschrift #Brox #walker #BGB #allgemein #teil
im #BGB als #Unterscheidung zum #ius #aequuum; #billiges #Recht, womit #Normen gemeint sind, die #wertausfüllungsbedürftigen #Tatbestand #enthalten oder bzgl. #Rechtsfolge #Ermessensspielraum #zulassen; #Unterscheidung zum #Naturrecht mit dem im #römischen #Recht von #strengem #Recht unterschieden wurde durch #Kulturbezug statt #Naturbezug der #Verwendung;
#Referenz zu #Zeit und #Wandel; #Wertung, #Normativität
#Brox, #Walker #BGB #Allgemeiner #Teil, S. 22
#ius #Strictum #BGB #unterscheidung #aequuum #billig #recht #Normen #wertausfüllungsbedürftig #Tatbestand #enthalten #Rechtsfolge #ermessensspielraum #zulassen #naturrecht #Römisch #streng #Kulturbezug #Naturbezug #verwendung #referenz #zeit #wandel #Wertung #Normativität #Brox #walker #allgemein #teil
1. #Konkrete #Fragestellung:
Wer will was von wem woraus?
2. #Anspruchsgrundlage
3. #Feststellung #rechtlicher #Tatbestandsmerkmale; keine vgl. #Gegenrechte
4. #Feststellung des #Sachverhalts
5. #Subsumtion im #Wege des #logischen #Schlusses, #Syllogismus
6. #Rechtsfolge #ermitteln; #Ergebnis
#Prütting 07
20.04.21 #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts #Kaufvertrag
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#Anspruchsgrundlagen #ausgezeichnet durch #Konditionale #Struktur
§823 Abs.1 #BGB; Wenn... dann #Rechtsfolge: #Verpflichtung zum #Schadensersatz
Weist #Reihe von #Begriffen auf
idR. im AT #erläutert
#Normanwendung: #Suche nach #Anspruchsgrundlage zur #Ermöglichung der #Rechtsfolge, die laut #Fragestellung #gewünscht ist
2. #Schritt: #Anspruchsvoraussetzungen durch #Hilfsnormen #prüfen, die diese #erläutern
#Prütting 07
20.04.21 #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts #Kaufvertrag
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#Methodik der #Fallbearbeitung #Syllogismus
Wenn #Tatbestand T im #konkret(en) #Fall #Sachverhalt S #verwirklicht ist, gilt die #Rechtsfolge R.
T->R
S=T
S->R
#Anwendung des #Syllogismus in #sprachlich(er) #Hinsicht ist #Gutachtenstil.
#Obersatz: #Aufwerfen, ob ein #bestimmter #Straftatbestand bzw. #Tatbestandsmerkmal #erfüllt ist.
#Definition: #Merkmal mit #Inhalt #füllen;
#Subsumtion: #Erörterung; #Kernstück des #Gutachten
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#Rechtsfolge #ungerechtfertigter #Benachteiligung
#Verstoß gegen #Benachteiligungsverbot des §7 Abs.1 #AGG
#Unwirksamkeit / #Leistungsverweigerungsrecht / #Finanziell(er) #Ausgleich
= #Schadensersatz / #Entschädigung nach §15AGG
#Interessanterer #Fall: #immaterieller #Schaden nach §15 Abs. 2 #AGG: #Höhe des #Schadenersatz wenn bei #benachteiligungsfreier #Auswahl #eingestellt (!) worden wäre #unbegrenzt. #Regelmäßig max 1 #Jahresgehalt
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