#Prüfungspunkt
#Tatbestandsmäßige #Handlung
#Jenseits der wenigen #Fälle, in denen #Handlungsbegriff (->) #relevant ist, idR in #Fallbearbeitung nicht weiter zu #erwähnen
#Grundlegend #theoretische #Erwägung (2):
#Unterscheidung von #Rechtsgüterschutz und #Sonderverantwortlichkeit
#Schutzinteresse eines #Rechtsgutes als #Causa ex #post; #Besondere #Verantwortlichkeit als #Rechtsschutz ex #ante;
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 56 f.
#Prüfungspunkt #tatbestandsmäßig #handlung #jenseits #Fälle #Handlungsbegriff #relevant #Fallbearbeitung #erwähnen #grundlegend #theoretisch #Erwägung #unterscheidung #Rechtsgüterschutz #Sonderverantwortlichkeit #Schutzinteresse #Rechtsgut #Causa #post #besondere #Verantwortlichkeit #Rechtsschutz #ante #Führerschein #freund #Rostalski #strafrecht #allgemein #teil
#Gleichsetzung, also #Verwechslung, von #staatlichem und #sozialem #Unwerturteil, bzw. #Werturteil;
Der #Einsatz des #Strafrechts zum #Rechtsgüterschutz sei #notwendig, wenn ein #Verhalten über sein #Verbotensein hinaus in besonderer #Weise #sozialschädlich und für das #geordnete #Zusammenleben der #Menschen #unterträglich, seine #Verhinderung #besonders #dringlich ist.
#BVerfG NJW 2008, 1137
#Einführungswoche #Rechtswissenschaften; Bettina #Weißer - #Einführung #Strafrecht
#Gleichsetzung #verwechslung #staatlich #soziale #Unwerturteil #werturteil #einsatz #strafrecht #Rechtsgüterschutz #notwendig #verhalten #Verbotensein #weise #sozialschädlich #geordnet #zusammenleben #mensch #unterträglich #verhinderung #besonders #dringlich #bverfg #ordnung #Einführungswoche #Rechtswissenschaft #weißer #einführung