#Annahme / #Modell eines #geordneten #Verfahrens zur #Zeit der #archaischen #Siedlung zur #Durchsetzung einer #Berechtigung an #Gütern / #Rechtsposition.
#Begriff des #ven für #gleichberechtigte #Siedler ist nicht in #Quellen #überliefert.
vgl #Vindikation §985 #BGB #Herausgabeanspruch
#ius: #friedliche #Ordnung; #Frieden als #Zustand der #Gemeinschaft; #später: #Recht
#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 6. Sitzung
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#Abgrenzung von #Eingriff in #Eigentumsgarantie Art. 14 Abs. 1 und 2 #GG und #Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 #GG;
#Relevanz durch #Junktimklausel: #Entschädigung nur bei #Enteignung #zwingend;
#Enteignung: #Vollständiger oder #teilweiser #Entzug #konkreter und #vermögenswerter #Rechtspositionen durch #gezielten #hoheitlichen #Rechtsakt zur #Erfüllung #öffentlicher #Aufgaben.
#Unterscheidung von #Administrativenteignung und #Legalenteignung.
#abgrenzung #eingriff #Eigentumsgarantie #gg #enteignung #relevanz #Junktimklausel #entschädigung #zwingend #vollständig #teilweise #Entzug #konkret #Vermögenswert #Rechtsposition #gezielt #hoheitlich #Rechtsakt #Erfüllung #öffentlich #Aufgabe #unterscheidung #Administrativenteignung #Legalenteignung #vorlesung #grundrechte #Nußberger