Don Trueten :verified: · @thomas
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Undurchdachtes Vorgehen.

Einige Überlegungen zu den Fehlern der bürgerrechtlichen bis linksradikalen Reaktionen auf das Verbot von »linksunten.indymedia«

Am 25. August 2017 machte das (BMI) mittels einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger¹ und – ganz handgreiflich – in Form einer Reihe von in das Verbot des angeblichen »Verein(s) ›linksunten.indymedia‹« bekannt. Kürzlich endete der dadurch in Gang gesetzte mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die eine Nichtentscheidung war. Diejenigen, denen die Verbotsverfügungen bei den Hausdurchsuchungen 2017 überreicht wurden, hatten beim erhoben. Die Leipziger Richter urteilten 2020², die Klage sei zwar zulässig, soweit bestritten werde, dass der Herausgeberkreis vereinsförmig organisiert sei. Gerade insofern seien die Klagen aber unbegründet:³ »Die verbotene Vereinigung ›linksunten.indymedia‹ war im Zeitpunkt des Erlasses des Bescheids ein Verein im Sinne des Paragraphen 2 Absatz 1 Vereinsgesetz.«⁴ Einen darüber hinausgehenden Anspruch auf Überprüfung des Vorliegens oder Nichtvorliegens der Verbotsgründe hätten einzelne Mitglieder (und erst recht: Nichtmitglieder) des jeweiligen Personenzusammenschlusses aber nicht.⁵ (...)

jungewelt.de/artikel/448828.ze

#bundesinnenministerium #hausdurchsuchungen #freiburg #Rechtsstreit #Klage #Bundesverwaltungsgericht #LinksUnten #indymedia #pressefreiheit

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Don Trueten :verified: · @thomas
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"Wenn's der Wahrheitsfindung dient"

Unsere Community hat es möglich gemacht, dass den mit einem – inzwischen ehemaligen – Mitarbeiter von zwei -Abgeordneten stemmen kann. Vergangenen Donnerstag wurde der Fall erneut verhandelt, diesmal am . Ein Zwischenstand.

kontextwochenzeitung.de/medien

#Kontext #Rechtsstreit #AfD #landgericht #Frankfurt

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