Undurchdachtes Vorgehen.
Einige Überlegungen zu den Fehlern der bürgerrechtlichen bis linksradikalen Reaktionen auf das Verbot von »linksunten.indymedia«
Am 25. August 2017 machte das #Bundesinnenministerium (BMI) mittels einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger¹ und – ganz handgreiflich – in Form einer Reihe von #Hausdurchsuchungen in #Freiburg das Verbot des angeblichen »Verein(s) ›linksunten.indymedia‹« bekannt. Kürzlich endete der dadurch in Gang gesetzte #Rechtsstreit mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die eine Nichtentscheidung war. Diejenigen, denen die Verbotsverfügungen bei den Hausdurchsuchungen 2017 überreicht wurden, hatten #Klage beim #Bundesverwaltungsgericht erhoben. Die Leipziger Richter urteilten 2020², die Klage sei zwar zulässig, soweit bestritten werde, dass der Herausgeberkreis vereinsförmig organisiert sei. Gerade insofern seien die Klagen aber unbegründet:³ »Die verbotene Vereinigung ›linksunten.indymedia‹ war im Zeitpunkt des Erlasses des Bescheids ein Verein im Sinne des Paragraphen 2 Absatz 1 Vereinsgesetz.«⁴ Einen darüber hinausgehenden Anspruch auf Überprüfung des Vorliegens oder Nichtvorliegens der Verbotsgründe hätten einzelne Mitglieder (und erst recht: Nichtmitglieder) des jeweiligen Personenzusammenschlusses aber nicht.⁵ (...)
https://www.jungewelt.de/artikel/448828.zensur-undurchdachtes-vorgehen.html
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"Wenn's der Wahrheitsfindung dient"
Unsere Community hat es möglich gemacht, dass #Kontext den #Rechtsstreit mit einem – inzwischen ehemaligen – Mitarbeiter von zwei #AfD-Abgeordneten stemmen kann. Vergangenen Donnerstag wurde der Fall erneut verhandelt, diesmal am #Landgericht #Frankfurt. Ein Zwischenstand.
https://www.kontextwochenzeitung.de/medien/603/wenns-der-wahrheitsfindung-dient-8480.html
#Kontext #Rechtsstreit #AfD #landgericht #Frankfurt