#Ausnahme vom #Gesetzlichkeitsgrundsatz: Beim #Diebstahl gehe es um #Schutz von #Eigentum;
#Eigentum ist #zivilrecht(licher) #Begriff; #Strafrecht sei #begrifflich #akzessorisch;
#Grenzbereich #zwischen #Analogieverbot und #Auslegung des #Begriff von #Eigentum;
#Rechtssystematik #Rechtsordnung
#Rostalski - #Vorlesung #Strafrecht I, 03a
#Ausnahme #Gesetzlichkeitsgrundsatz #diebstahl #schutz #eigentum #Zivilrecht #begriff #strafrecht #Begrifflich #akzessorisch #Grenzbereich #zwischen #Analogieverbot #auslegung #Rechtssystematik #Rechtsordnung #Rostalski #vorlesung
#Synonyme #Verwendung von #Subjektionstheorie und #Subordinationstheorie.
#Bedeutung der #Differenzierung entfaltet #Relevanz im #Hinblick auf die #Frage nach anzuwendenden #Vorschriften, #Haftungstatbestand und #Rechtsweg. Die #Unterscheidung ist eher #idealtypisch zu #verstehen die #Ordnung ist insofern weder #empirisch noch #theoretisch #einwandfrei abbildbar.
#Idealtyp #Idealtypik
#Rechtsordnung #Rechtssystematik #Rechtssystem
#Vorlesung 1,2 #Einführung #Grundrechte, Angelika #Nußberger
#Synonym #verwendung #Subjektionstheorie #Subordinationstheorie #bedeutung #differenzierung #relevanz #Hinblick #frage #Vorschrift #Haftungstatbestand #Rechtsweg #unterscheidung #idealtypisch #verstehen #ordnung #empirisch #theoretisch #einwandfrei #Idealtyp #Idealtypik #Rechtsordnung #Rechtssystematik #Rechtssystem #vorlesung #einführung #grundrechte #Nußberger