Am 3. September 1967, heute vor 56 Jahren, wechselte Schweden von Links- zu Rechtsverkehr.
Dem mit einer umfangreichen Informationskampagne begleiteten und als „Dagen H“ (Tag H) bezeichneten Tag der Umstellung gingen jahrzehntelange Diskussionen voraus, noch 1955 sprachen sich über 80 % in einer Volksabstimmung für die Beibehaltung des Linksverkehrs aus.
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#Möglichkeit der #grundlosen #Erwerbung von #Rechten zum #Strukturschutz, also #Schutz von #Erwartungen;
#Eigenheit im #BGB im #Unterschied zum #Römischen #Recht, nach dem #niemand mehr #Rechte auf einen #anderen #übertragen konnte, als er selbst hat.
#Teilnahme am #Rechtsverkehr als #schutzwürdiges #Rechtsgut.
#Brox, #Walker ,#BGB #Allgemein(er) #Teil, S. 18f.
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