Die #Verfassungsbeschwerde ist regelmäßig #formell nicht #zulässig, wenn sie sich gegen #Norm(en) richtet (#Gesetz, #Rechtsverordnung, #Satzung), weil diese #Rechtsvorschrift(en) eines #Vollzug(es) bedürfen und als solcher #unmittelbar und #gegenwärtig betreffen.
Ausnahme: Wenn die #Rechtsnorm die #beschwerdeführen(de) #Person selbst, gegenwärtig und unmittelbar beschwert.
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