#Gewissensentscheidung nach
#Art. 4 #Grundgesetz
#Glaubensfreiheit / #Gewissensfreiheit
#Abt des #Koster #Münsterschwarzach hat #Kirchenasyl #gewährt.
Der #Gewissenskonflikt sei #schuldausschließend gewertet worden.
Der #Mönch habe #rechtswidrig, aber nicht #schuldhaft gehandelt.
#Amtsgericht #Schuld #Handlung #Asyl #Flucht
#Süddeutsche #Zeitung 30.04.2021, Heribert #Prantl - #Gewissensfrage
#Gewissensentscheidung #art #grundgesetz #Glaubensfreiheit #Gewissensfreiheit #abt #Koster #Münsterschwarzach #kirchenasyl #gewährt #Gewissenskonflikt #schuldausschließend #Mönch #rechtswidrig #schuldhaft #amtsgericht #schuld #handlung #asyl #flucht #Religionsverfassungsrecht #süddeutsche #zeitung #prantl #Gewissensfrage
#Hinweis auf #Anfrage der #Partei die #Linke im #Bundestag.
2020: 8/300 Fällen von #Kirchenasyl mit #Entscheidung geendet, dass #Betroffene in #Deutschland bleiben dürfen.
#Hinweis #Anfrage #partei #linke #bundestag #kirchenasyl #entscheidung #Betroffen #deutschland #Religionsverfassungsrecht #kirchenrecht #asyl #flucht #sz #kurz #gemeldet #politik
#Semel #catholicus #semper #catholicus
#Einmal #katholisch, #immer #katholisch.
Gilt #jenseits des #Kirchenaustritt(s) aus #Sicht der #katholischen #Regelung(en) selbst für die #Exkommunikation durch die #Kirche.
#Taufe ist #unumkehrbar.
#Can. 1331 #CIC legt als #Rechtsfolge der #Exkommunikation fest, was diesen #untersagt wird.
15.06.21 #Religionsverfassungsrecht
#Muckel #Vorlesung #Einführung in das #Kirchenrecht
#einmal #immer #jenseits #sicht #Regelung #Exkommunikation #kirche #taufe #Semel #catholicus #semper #katholisch #Kirchenaustritt #katholischen #unumkehrbar #can #CIC #Rechtsfolge #untersagt #Religionsverfassungsrecht #Muckel #vorlesung #einführung #kirchenrecht
Can.7 #CIC: Ein #Gesetz tritt ins #Dasein, indem es #promulgiert wird.
Can.8 §2 #CIC: #Partikulare #Gesetze werden auf die vom #Gesetzgeber #bestimmte #Weise #promulgiert
Can.9 #CIC: #Grundsatz #Rückwirkungsverbot
#Rechtsquelle #Gesetzliche #Sanktionen:
#Wesen von #Rechtsordnungen #Rechtsfolgen zu #formulieren
#Unterscheidung #strafrechtlicher und nicht #strafrechtlicher #Sanktionen
#Strafrecht Can.1311ff. #CIC
#Promulgation #CIC #gesetz #Dasein #promulgiert #Partikular #Gesetzgeber #bestimmt #weise #Grundsatz #Rückwirkungsverbot #Rechtsquelle #gesetzlich #Sanktion #wesen #Rechtsordnung #Rechtsfolge #formulieren #unterscheidung #strafrechtlich #strafrecht #Religionsverfassungsrecht #Muckel #kirchenrecht
#Hinweis auf #Klausurfrage(n);
#Kirchenrecht #Religionsverfassungsrecht;
#ToDo
Stand 14.06.2021
#Hinweis #Klausurfrage #kirchenrecht #Religionsverfassungsrecht #todo
#Unterscheidung von #IUS #DIVINUM und #IUS #HUMANUM
#ius #divinum ist #unabänderbar, auch durch den #Papst.
Nach #Can. 331 #CIC; #Corpus #Iuris #Canonici hat dieser zwar #absolute #Gewalt, jedoch nur in #Bezug auf #ius #humanum;
Sofern die #Interpretation der #Bibel zu #eindeutig(en) #Vorschrift(en) #gelangt, sind diese als #ius #divinum zu #verstehen;
#Vorlesung 9.05.2021
#Religionsverfassungsrecht
Stefan #Muckel - #Einführung in das #Kirchenrecht
#unterscheidung #ius #divinum #humanum #unabänderbar #papst #can #CIC #Corpus #Iuris #Canonici #absolut #gewalt #bezug #bibel #eindeutig #Vorschrift #Interpretation #gelangt #verstehen #Fallbearbeitung #Religionsverfassungsrecht #Muckel #einführung #kirchenrecht #vorlesung
#Schranken
#Religionsfreiheit, #Gewissensfreiheit, #Glaubensfreiheit
Art. 4 Abs. 1 und 2 #GG: #vorbehaltlos;
#Interpretation Art. 136 Abs. 1 #WRV #überlagert von #Vorbehaltlosigkeit Art. 4 #GG
#Schranken als #Ausnahmen:
Art. 136 Abs. 3 S. 2 #GG: #Recht, nach #Religionszugehörigkeit zu #fragen
Art. 137 Abs.3 #GG: #Ordnung #eigener #Angelegenheiten #Schranken #allgemeiner #Gesetze
-> #praktische #Konkordanz
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#Gewährleistung #Religionsfreiheit, #Gewissensfreiheit, #Glaubensfreiheit
#Eingriffe in den #Schutzbereich
#Untersagung oder #wesentliche #Erschwerung der vom #Schutzbereich #umfassten #Verhaltensweisen
-> #Unterscheidung von #forum #internum und #forum #externum
-> #Unterscheidung von #positiver und #negativer #Glaubensfreiheit
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#Gewährleistung #Religionsfreiheit, #Gewissensfreiheit, #Glaubensfreiheit
#Abwehrrecht;
#Verbot des #Glockenläutens
#Verbot der #Missionierung
#Schutzpflicht;
#Schutz vor #Verfolgung bei #Austritt aus einer #Religionsgemeinschaft
#Schutz der #Sonntagsruhe
#Objektiv-#Rechtliche #Pflichten;
#Staatliche #Neutralität; #Identifikationsverbot
#Verleihung des #Status #öffentlich #rechtlicher #Körperschaft;
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#Gewissensfreiheit
Art. 4 Abs. 1 S. 1 #GG
#Definition #Gewissen
#BVerfGE, #Beschluss vom 26.08.1992 - 2 BvR 478/92
#Ernste #sittliche, d.h. an den #Kategorien von #Gut und #Böse #orientierte #Entscheidung, die man als für sich #bindend und #unbedingt #verpflichtend #innerlich #erfährt.
#Unterscheidung von #Forum #Internum und #Forum #Externum
#Geschützt(e) #Handlung(en): #Weit(es) #Verstännis; #Glaubensgeleitete #Tätigkeit
12,2 #Grundrechte #Nußberger
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#Pastafari / #Pastafarismus
#Frage nach #Subsumierbarkeit unter #Definition von #Religion; Kein #religiöser #Bezug, #Gottesfrage nicht von #zentraler #Bedeutung; Aber #negativer #religiöser #Bezug?
#Unterscheidung von #Weltanschauung und #Weltbild
#Fehlen #positiver #Ordnungvorstellung;
#Satire
#OVG #Hamburg #NJW 2018, 2282 #Kirche des #Großen #Fliegenden #Spaghettimonsters;
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Eine #Gemeinschaft wird nicht durch das #Grundrecht der #Religionsfreiheit und #Weltanschauungsfreiheit geschützt, wenn ihre #religiösen oder #weltanschaulichen #Lehren nur als #Vorwand für die 'Verfolgung #wirtschaftlicher #Ziele #dienen.
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#OVG #Hamburg #NJW 2018, 2282 #Kirche des #Großen #Fliegenden #Spaghettimonsters;
#Verfassungsbeschwerde wurde vom #BVerfGE nicht zur #Entscheidung #angenommen; #Nichtannahme
Von #Religionsgemeinschaften und #Weltanschauungsgemeinschaften ist zu #fordern, dass es sich um #Zusammenschluss von #Personen mit #gemeinsamer #Auffassung von #Sinn und #Bewältigung #menschlichen #Lebens handelt
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#Definition: #Religion oder #Weltanschauung ist mit der #Person des #Menschen #verbundene #Gewissheit über #bestimmte #Aussagen zum #Weltganzen sowie zur #Herkunft und zum #Ziel des #menschlichen #Lebens. #Religion legt eine den #Menschen #überschreitende und #umgreifende #transzendente #Wirklichkeit #zugrunde, während sich die #Weltanschauung auf #innerweltliche #immanente #Bezüge #beschränkt
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#Persönlicher #Schutzbereich
#Jedermann
Auch #Juristische #Personen
Art. 19 Abs.3 #GG;
#Körperschaften des #Öffentlichen #Rechts (!)
-> #Fraglich: Auf #Gewinnerzielung #ausgerichtete #Vereinigungen
#Sachlicher #Schutzbereich
#Glaube
#Gewissen, #Verweigerung #Kriegsdienst
#Religiöse & #Weltanschauliche #Bekenntnis
Aber: Art. 4 Abs. 2 #GG: #Religionsausübung -> #Weltanschauung?
-> #Einheitliches #Grundrecht
12,1 #Grundrechte #Nußberger
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#Wichtige #Probleme bei der #Auslegung der #Glaubensfreiheit & #Religionsfreieit:
#Interpretation als #einheitliches #Grundrecht
#Definition von #Religion
#Abgrenzung von #forum #internum und #forum #externum
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#Reformation des #Codex #Iuris #Canonici #CIC;
#Strafrecht als #Bestandteil des #Kirchenrecht;
#Straftatbestand #Missbrauch #als #Verstoß gegen #Leben, #Würde und #Freiheit des #Menschen, statt nur #Zölibat; #Strafbarkeit der #heiligen #Weihe von #Frauen;
#Reformiertes VI. #Buch #CIC; #Hamsterrad, #Vollnarkose
#SZ Annette #Zoch 02.06.2021 #Kirche #verschärft #Strafrecht, #Politik S. 6, #Meinung S. 4
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#Verfassungsprinzip der #religiösen und #weltanschaulichen #Neutralität des #Staates
Art. 137 Abs. 1 #WRV i.V.m. Art 140 #GG
Es besteht keine #Staatskirche
Art. 4 Abs. 1 #GG
Die #Freiheit des #Glauben(s), des #Gewissens und die #Freiheit des #religiösen und #weltanschaulichen #Bekenntnisses sind #unverletzlich.
Art. 4 Abs. 2 #GG
Die #ungestörte #Religionsausübung wird #gewährleistet.
#Religionsverfassungsrecht Stefan #Muckel
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#Grundgesetzliches #Verfassungsprinzip der #Säkularität des #Staates
Art. 137 Abs. 1 #WRV i.V.m. Art 140 #GG
Es besteht keine #Staatskirche
#Empanzipation des #Staates von der #Kirche und #umgekehrt
#Unterscheidung zu #Laizismus: #Prinzip #strenger #Trennung zwischen #Religion und #Staat;
#Unterscheidung zum #heiligen #römischen #Reich #deutscher #Nationen
1871: noch keine #Regelung;
Erst ab 1919 #geregelt Art. 137 Abs. 1 #WRV
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Wenn jemand meint #Steuerzahlung #verweigern zu können, weil er mit #Gewissensgründen nicht #vereinbaren kann, wie die #Steuer #verwendet wird, kann er sich nicht auf seine #Gewissensfreiheit nach #Art. 4 Abs. 1 GG berufen, weil die #Verwendung der #Steuern aus seiner #Steuerzahlung nicht in den #Verantwortungsbereich des #Einzeln(en) fällt. #Geregelt in #Art. 110 GG.
Stefan #Muckel, #Vorlesung #Religionsverfassungsrecht, #Einführung in das #Kirchenrecht, 04.05.2021
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