Heutet berichtet Prof Roßnagel in Kiel, warum Deutschland so unvorbereitet in die #DSGVO gestolpert ist. Auch, warum #RISB und #Datenschutz nicht gleichbedeutend sind und, dd RISB Lücken lâsst. Etwas unklar bleibt, was er davon hält
RT @winfriedveil@twitter.com
Rspr zur #DSGVO:
Die Nutzung d elektronischen Patientenakte ist gem § 341 I 2 SGB V freiwillig. Damit hat Bf. es selbst in d Hand, die geltend gemachte Verletzung in seinem #RiSb abzuwenden, indem er seine #Einwilligung zur Nutzung der elektronischen Patientenakte nicht erteilt.
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