#Inwieweit kann die #Verfassung als #elastisches #Korsett #verstanden werden?
#Notwendigkeit der #Auslegung von #Begriffen, die #dynamischen #Änderungen #unterworfen sind, ohne als #Richter #gesetzeskorrigierend tätig zu werden.
#Auslegung #contra #legem ist ein #Verstoß gegen die #Gesetzesbindung eines #Richters nach Art. 20 Abs. 3 GG und den #Grundsatz der #Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG
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#Unterscheidung von #gesetzestreuer #Auslegung und #verbotener #rechtsschöpferischer #Analogie;
#Analogieverbot als #Versuch der #Unterbindung der #Rechtsschöpfung in #Form von #Richterrecht im #Bereich #Strafrecht als #Normen mit #Konsequenz des #Strafens;
#Normentheorie, #Rechtsprechung
#Analogieverbot als #Einschränkung des #Regelungsrahmen der durch #Auslegung
#Rostalski #Vorlesung #Strafrecht I - 03a
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obiter dictum / ratio decidendi
Wenn im #Gerichtsurteil eine #Erwähnung, wie der #Umstand der #Möglichkeit #negativ(er) #Zins(en) auf #Darlehen, platziert ist, dann ist daraus kein #Entscheidungsgrund abzuleiten, wenn sie die #rechtlich(e) #Begründung der #Gerichtsentscheidung nicht trägt, sondern nur geäußert wurde, weil sich die #Gelegenheit bot.
#Richterrecht; #Unterscheidung;
#NJW 2021, 881 (Heft 13), #Privatdozent Benedikt #Strobel - Die #Rechtsnatur der sogenannten #Negativzins(en)
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