#Unterscheidung von #Erfolgsdelikt bzw. #Vollendungsdelikt und #Versuchsdelikt
Das #Recht iFv #Verhaltensnormen #dient dem #Unterbinden von einem #Zufall der als #Unrecht nicht #gewünscht ist. Die #Risikoschaffung ist daher ebenfalls #strafbar, jedoch #geringer als die #Verwirklichung iSv. der #Erfolg.
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 04
#unterscheidung #Erfolgsdelikt #Vollendungsdelikt #Versuchsdelikt #recht #Verhaltensnorm #Dient #unterbinden #zufall #unrecht #gewünscht #Risikoschaffung #Strafbar #gering #Verwirklichung #erfolg #Rostalski #strafrecht #vorlesung
#Voraussetzungen für die #Strafbarkeit; #Prüfungsschema
I. #Tatbestandsmäßigkeit
#Handlung #Erfolg #Kausalität #Zurechnung, #Vorsatz
II. #Rechtswidrigkeit
#Fehlen von #Rechtfertigungsgründen
III. #Schuld
#Fehlen von #Schuldausschließungsgründen und #Entschuldigungsgründen
#Unterscheidung von #Empirischer (#Handlung und #Erfolg) und #Normativer #Ebene (#Missbilligte #Risikoschaffung und #Realisierung des #Risikos)
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02a
#voraussetzung #strafbarkeit #Prüfungsschema #Tatbestandsmäßigkeit #handlung #erfolg #Kausalität #Zurechnung #vorsatz #Rechtswidrigkeit #fehlen #Rechtfertigungsgründe #schuld #Schuldausschließungsgründe #Entschuldigungsgründe #unterscheidung #empirisch #normativ #ebene #Missbilligt #Risikoschaffung #realisierung #risiko #Abschichten #Rostalski #strafrecht #vorlesung