RA Michael Seidlitz · @ramichaelseidlitz
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OLG Köln, Urteil vom 20.10.2021, 1 RVs 175/21

Auch PolizistInnen haben Recht am eigenen Bild.
Bei Veröffentlichung von Foto- / Filmaufnahmen im Internet von Routineeinsätzen müssen Gesichter der PolizistInnen grds. unkenntlich gemacht werden.
Ausnahme: Zeitgeschichtliches Ereignis, Dokumentation von Polizeigewalt

justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/

#rechtameigenenbild #Routineeinsätzen #polizistinnen

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