#RechtameigenenBild bei #Routineeinsätzen von #PolizistInnen
OLG Köln, Urteil vom 20.10.2021, 1 RVs 175/21
Auch PolizistInnen haben Recht am eigenen Bild.
Bei Veröffentlichung von Foto- / Filmaufnahmen im Internet von Routineeinsätzen müssen Gesichter der PolizistInnen grds. unkenntlich gemacht werden.
Ausnahme: Zeitgeschichtliches Ereignis, Dokumentation von Polizeigewalt
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2021/1_RVs_175_21_Beschluss_20211008.html
#rechtameigenenbild #Routineeinsätzen #polizistinnen