#Filmfreiheit
Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 3 GG
#Sachlicher #Schutzbereich: #Übermittlung von #Gedankeninhalten durch #Bilderreihen, die zur #Projektierung #bestimmt sind.
#Filmfreiheit #Sachlicher #Schutzbereich #übermittlung #Gedankeninhalt #Bilderreihe #Projektierung #bestimmt #Kommunikationsfreiheit #film #bewegtbild #vorlesung #grundrechte #Nußberger