"Für AG sei nicht erkennbar, dass sich 1 ∅er Käufer in unseren Breiten/den damit verbundenen Lichtverhältnissen im Winter ohne Unterbrechung länger als 12h im Freien zum Zweck von Fotoaufnahmen aufhalten werde"
Häää?
Das AG hat wohl noch nie von ner Parkräumung im Winter gehört
RT @DasRechtsportal@twitter.com
AG München: Gelegentliche Störungen einer #Digitalkamera unter Extrembedingungen kein #Sachmangel http://ow.ly/CwV950BhOy0
🐦🔗: https://twitter.com/DasRechtsportal/status/1301953187184812033
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