Erfolgreich #schwedische #Schränke made in #Germany zusammengebaut. Jetzt #kaputt. Gleich #Glacé!
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Noch besser wäre es natürlich gewesen, vor der Schranke zu halten, bis dahinter genügend Platz wäre, aber es hätte auch leicht schlimmer ausgehen können als eine Leichtverletzte (Schock?) und 250€.
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Schranke trifft Linienbus auf Bahnübergang
#Bahnübergang #Schranke #Linienbus #Polizei #Hamm #NRW
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#NRW #hamm #polizei #Linienbus #Schranke #Bahnübergang
#Auslegungsmethode im #öffentlichen #Recht im #Bereich #Grundrechte
1) #Auslegung des #Grundgesetz als #hierarchisch #vorgeordneter #Verfassungstext
-> #Schutzbereich; #Eingriff / #Beeinträchtigung; #Rechtfertigung / #Schranken / #Schrankenschranken;
2) #Auslegung #gesetzlichen #Bestimmung bzw. #inwieweit diese iS ihrer #Auslegung (nicht) im #Einklang mit den #Grundrechten sind;
vgl. #Regeln der #Gesetzesauslegung
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Art. 10 GG
#Briefgeheimnis, #Postmeldegeheimnis, #Fernmeldegeheimnis
#Rechtfertigung von #Eingriffen in den #Schutzbereich
Art. 10 Abs. 2 S. 1 GG
-> #Einfacher #Gesetzesvorbehalt
#Anforderungen an die #Normenbestimmtheit und #Normenklarheit #streng (!)
#Vereinbarkeit mit dem #Übermaßverbot; #Schutz des #allgemeinen #Persönlichkeitsrechts
-> #Übertragung der #Schranken, die für #Eingriff in #Computergrundrecht #entwickelt wurden (#BVerfG)
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Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit
#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG
#Streikverbot für #Beamte;
#Verfassungsrechtliche #Schranke Art. 33 Abs. 5
-> #Sachlicher und #persönlicher #Schutzbereich Art. 9 Abs. 3 GG #eröffnet
-> #Eingriff wegen #Streikverbot
#Rechtfertigung:
#Grundsätze: #Alimentationsprinzip, #Treuepflicht, #Lebenszeitprinzip
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Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit
#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG
#Schranken
#Anwendung der #Schranken des Art. 9 Abs. 2 GG auf #Koalitionsfreiheit
Nein
-> #Systematische #Stellung
-> #Telos der #Beschränkung
Ja
#Koalitionsfreiheit als #Unterfall der #Vereinigungsfreiheit
h.M. #Vorbehaltlos
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Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit
#Rechtfertigung von #Eingriffen in den #sachlichen #Schutzbereich;
-> #Apriori kein #Gesetzesvorbehalt;
-> #Vereinsverbot Art. 9 Abs. 2 GG als #verfassungsimmanente #Schranke
#Verbot als #schwerster #Eingriff #restriktiv zu #handhaben; #Mildere #Mittel haben #Vorrang;
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#Freizügigkeit
Art. 11 GG
#Eingriffe in den #sachlichen #Schutzbereich
-> #Behinderung oder #Beeinträchtigung eines #Umzugs / #Ortswechsels
auch #faktische #Grundrechtsbeeinträchtigungen, wenn sie nach #Intention und #Intensität mit einem #klassischen #Grundrechtseingriff #vergleichbar sind; Wäre bei #Entzug von #Sozialhilfe bei #Wegzug #erfüllt;
#Rechtfertigung von #Eingriffen und #Schranken
-> Art. 11 Abs. 2 GG
-> Art. 17a Abs. 2 GG
#freizügigkeit #eingriff #sachlich #Schutzbereich #behinderung #Beeinträchtigung #umzug #Ortswechsel #faktisch #Grundrechtsbeeinträchtigung #intention #Intensität #klassisch #Grundrechtseingriff #vergleichbar #Entzug #Sozialhilfe #Wegzug #Rechtfertigung #Schranke #vorlesung #grundrechte #Nußberger #erfüllt
#Freiheit der #Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 104 GG
#Rechtfertigung des #Eingriffs in den #Schutzbereich
#Schranke: Art. 2 Abs. 2 S. 3: #Einfacher #Gesetzesvorbehalt
-> Art. 104: #Ergänzungen in #materieller und #formeller #Hinsicht u.a. #zwingend #förmliches #Gesetz; #Verordnung, Verwaltungsvorschriften nicht #ausreichend;
-> #Misshandlungsverbot Art. 104 Abs. 1 S. 2
-> #Verhältnismäßigkeit
-> #Bestimmtheitsgebot
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#Unverletzlichkeit der #Wohnung
Art. 13 GG
#Eingriff in den #Schutzbereich
Jede #staatliche oder dem #Staat #zurechenbare #Beeinträchtigung der #räumlichen #Privatsphäre durch #körperliches oder #unkörperliches #Eindringen gegen den #Willen des #Berechtigten.
#Intrusives #Eindringen; #Durchsuchung, #Lauschangriff; #Infiltration
#Differenzierung von #Eingriffsarten durch #Reform 1998;
#Art der #Schranke durch #Eingriffsart #bestimmt;
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#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
#Eingriffe in den #Schutzbereich
#Verkennung des #Persönlichkeitsrechts durch #Gerichte
-> insb #informationelle #Selbstbestimmung
#Mittelbare #Eingriffe durch #Erhebung, #Weitergabe und #Abbildung von #Fotos
#Rechtfertigung von #Eingriffen:
#Menschenwürde (-);
#Schranken des Art. 2 Abs. 1 GG: #Schrankentrias;
-> #Entscheidende #Bedeutung #verfassungsmäßiger #Ordnung
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#Menschenwürde
Art. 1 GG
#Prüfungsrelevanz von Art. 1 GG
-> #Einschlägig nur bei #spezifisch #menschenwürdigem #Gehalt des #Eingriffs.
#Ständige #Rechtsprechung:
-> #Verstärkung #anderer #Gruundrechte
-> #Schrankenschranke bei #Rechtfertigung von #Eingriffen in #Freiheitsrechte
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 Abs. 2 GG
#Rechte und #Pflichten der #Eltern
#Elternverantwortung
#Schranken des #staatlichen #Wächteramts
Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG
-> #Rechte des #Kindes
#Versammlungsfreiheit, #Persönlichkeitsrecht, #allgemeine #Handlungsfreiheit
-> #Schranken des Art. 6 Abs. 3 GG
#Versagen der #Eltern, #Verwahrlosung
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Art. 6 Abs. 2 GG
#Rechte der #Eltern &
#Elternverantwortung
#Schranken
Art. 6 Abs. 2 S. 2: #Wächteramt des #Staates #korrespondierend zum #Anspruch des #Kindes auf #Schutz durch den #Staat
#Konsequenz der #Schrankenbestimmung: #Gesetzesvorbehalt ohne #Zitiergebot
#Kollidierendes #Verfassungsrecht: Art. 7 Abs. 1 #Schulhoheit: #Gleichberechtigung #Staat und #Eltern bei #Gestaltung der #Schule
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#Möglichkeit des #Eingriff in #Eigentumsgarantie
Art. 14 Abs. 1 S. 2 #GG: #Inhalt und #Schranken von #Eigentum und #Erbrecht werden durch #Gesetze #bestimmt.
#Gesetzesvorbehalt
Art. 14 Abs. 3 #GG: #Sonderregelung hinsichtlich #Enteignung
#Sozialisierung nach Art. 15 #GG bislang ohne #praktische #Bedeutung;
Die #Ausgestaltung durch den #Gesetzgeber einer #Inhaltsbestimmung wirkt für #bisherige #Eigentümer als #Schrankenbestimmung.
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#Berufsfreiheit
#Rechtfertigung von #Eingriffen in die #Berufsfreiheit, #Schranken
#Auslegung der #Schranken #entspricht nicht dem #Wortlaut von Art. 12 Abs. 1 #GG;
Art. 12 Abs. 1 #GG ist #einheitlich #Grundrecht der #Berufsfreiheit
#Regelungsvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 S. 2 #GG wird auf #Berufswahlfreiheit #ausgedehnt;
#Wertung von #geregelt werden als #einfacher #Gesetzesvorbehalt; #Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 S. 2 #GG #entfällt (!);
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#Schranken
#Religionsfreiheit, #Gewissensfreiheit, #Glaubensfreiheit
Art. 4 Abs. 1 und 2 #GG: #vorbehaltlos;
#Interpretation Art. 136 Abs. 1 #WRV #überlagert von #Vorbehaltlosigkeit Art. 4 #GG
#Schranken als #Ausnahmen:
Art. 136 Abs. 3 S. 2 #GG: #Recht, nach #Religionszugehörigkeit zu #fragen
Art. 137 Abs.3 #GG: #Ordnung #eigener #Angelegenheiten #Schranken #allgemeiner #Gesetze
-> #praktische #Konkordanz
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#Kunstfreiheit
Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 #GG
#Verfassungsimmanente #Schranken,
#Abwägung: So #entscheiden, dass die #jeweiligen #involvierten #Grundrechte in #maximal #guter #Weise zur #Entfaltung kommen.
===> #Praktische #Konkordanz
#Argumentationsmöglichkeiten:
#Berücksichtigung der #Besonderheiten #Einzelner #Kunstformen;
#Unterscheidung von #Aussagekern und #Einkleidung (str.)
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#Kunstfreiheit
Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 #GG
#Eingriff(e)
#Typisch(e) #Verbot(e) und #Sanktion(en):
#Bestrafung bei #Karikatur für #Beleidigung #BVerfGE 75, 369 #Strauß #Karikatur;
#Verbot der #Publikation eines #Buch(es) #BVerfGE 119, 1 #Esra;
#Kunst ist #frei: #Kein(e) #Schranke(n) #ergo #verfassungsimmanent(e) #Schranke(n): #Abwägung! #Echt(er) #Mord in #Shakespeare #Aufführung #Verstoß gegen #Recht auf #Leben, #etc.
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#Rechtfertigung
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#Einfacher #Gesetzesvorbehalt nach Art. 2 Abs. 2 S. 3 GG
Aber: #Parlamentsvorbehalt und #legitimer #Zweck; #Entsprechend #allgemeiner #Grundrechtslehren
#Schrankenschranke:
#Verbot der #Todesstrafe, Art. 102 GG
#Verhältnismäßigkeit: #Enge #Grenzen bei #körperlicher #Unversehrtheit
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