#Einführung #Deutsche #Rechtsgeschichte;
#Deutschland; #Recht; #Geschichte
-> #Recht: #Erkenntnistheoretischer #Relativismus: Die #Idee der #Demokratie ist, dass #niemand weiß, was #Recht ist. Weil dies niemand #beurteilen kann, ist es #sinnvoll zu #streiten, zu #diskutieren, #Parteien zu #bilden und die #Mehrheit #entscheiden zu lassen;
-> #Geschichte: #Selektion von #Quellen; #Schriftform
Bsp.: #Interpretation #Weltgericht
#Deutsche #Rechtsgeschichte, 19.10.21 Hans-Peter #Haferkamp
#einführung #deutsch #Rechtsgeschichte #deutschland #recht #geschichte #Erkenntnistheoretisch #Relativismus #idee #demokratie #niemand #beurteilen #sinnvoll #streiten #diskutieren #partei #bilden #Mehrheit #entscheiden #selektion #quelle #Schriftform #Interpretation #Weltgericht #Haferkamp
#Begriff von #Gesetz
#Unterscheidung von #Naturgesetz, #juristisches #Gesetz & #Sittengesetz
#Juristisches #Gesetz als #Konditionalprogramm nach #Luhmann: #Zusammenhang von #Tatbestand und #Rechtsfolge
#Unterscheidung zur #Verhaltensnorm iSv. #Sittengesetz vgl. #Gebote
#Gesetz als #Unterscheidung von #Rechtsquellen zu #Rechtsprechung, #Vertrag und #Juristischer #Regeln iSv. #Expertise
#Rechtsnorm #Gesetzgebung #Schriftform
22.10.21 #Vorlesung #Rechtstheorie
Johanna #Croon-#Gestfeld
#begriff #gesetz #unterscheidung #naturgesetz #juristisch #sittengesetz #Konditionalprogramm #luhmann #zusammenhang #Tatbestand #Rechtsfolge #Verhaltensnorm #gebot #Rechtsquelle #rechtsprechung #vertrag #regel #expertise #Rechtsnorm #gesetzgebung #Schriftform #vorlesung #Rechtstheorie #Croon #Gestfeld
#Unterscheidung #unechte und #echte #Formvorschrift
#Formvorschriften:
#Abschluss eines #Arbeitsvertrages -> #formlos
#Einschränkung §2 Abs. 1 S. 1 #NachwG (#unechte #Formvorschrift)
#Auflösungsvertrag & #Kündigung § 623 #BGB
#Schriftform; die #elektronische #Form ist #ausgeschlossen;
#echte #Formvorschrift: #Rechtsfolge bei #Nichteinhaltung: § 125 #BGB: #Nichtig
#Befristung § 620 #BGB, §§ 14ff. #TzBfG
#Schriftform nach § 14 Abs. 4 #TzBfG
#Arbeitsvertragsrecht #Körner 03.06.21
#unterscheidung #Unecht #echt #Formvorschrift #abschluss #arbeitsvertrag #formlos #Einschränkung #NachwG #Auflösungsvertrag #Kündigung #BGB #Schriftform #elektronisch #form #ausgeschlossen #Rechtsfolge #Nichteinhaltung #nichtig #befristung #TzBfG #Arbeitsvertragsrecht #Körner
#Unterscheidung der #Kündigung nach #Personenbedingt, #Verhaltensbedingt und #Betriebsbedingt;
#Verhaltens- und #personenbedingten #Kündigungen muss #regelmäßig eine #Abmahnung #vorausgehen, die #eindeutig, die #Dinge #benennt, die der #Arbeitgeber #beanstandet.
Daraus ergibt sich #quasi die #Erfordernis der #Schriftform;
#Arbeitsvertragsrecht #Hotellerie
#Hotelfachmann #Hotelfachfrau in #Lernfeldern, #Gastgewerbliche #Berufe, S. 542 f.
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#Telling About #Society
Howard S. #Becker
Die #Frage nach der #Kontingenz der #Form von #Kommunikation vor dem #Hintergrund der #Möglichkeit #unterscheidbar(er) #medial(er) #Ausdrucksform(en). #Was dient welchem #Zweck?
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Kennt jemand (neuere) Rechsprechung / Positionierungen zum Schriftformerfordernis des §77 Abs. 2 S. 1 BetrVG?
Ist dieses disponibel und kann bspw. durch fortgeschrittene elektronische Signatur ersetzt werden?
Antworten gerne mit Fundstellen!
#BR #betrvg #Schriftform #Formvorschriften #corona