#Rücktritt als #Gestaltungsrecht, mit dem die #Umwandlung eines #Schuldverhältnis in ein #Rückgewährschuldverhältnis durch #empfangsbedürftige #Willenserklärung #exnunc #geschieht.
§ 346 Abs. 4 #BGB: Neues #Schuldverhältnis mit dem die #Möglichkeit des #Leistungsstörungsrechts #eröffnet wird: § 812 Abs. 1 S. 2 #BGB - #Herausgabeanspruch / #Bereicherungsrecht #ausgeschlossen;
#Haferkamp, #Schuldrecht #Allgemein(er) #Teil, 14.06.21
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#Schuldverhältnis
#Zwang zur #Organisation
#Weiter #Sinn
#Rechtsverhältnis zwischen mind. zwei #Personen
#Organismus aus dem sich #Forderungen / #Einzelanspruch und #Pflichten ergeben können
#Enger #Sinn
#Recht auf #Leistung, den #einzelnen #schuldrechtlichen #Anspruch, = #Forderung des #Gläubigers gegen den #Schuldner
#Unterscheidung zu #Gefälligkeitsverhältnis: keine #Verpflichtung die #versprochene #Gefälligkeit zu #erbringen
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#Recht und #Gegenrecht #klausurtechnisch #relevant, weil #regelmäßig zu #prüfen.
#Obersatz
#Jemand will was von #jemandem aus einem #Schuldverhältnis.
#Anspruchsgrundlage #suchen.
1. #Voraussetzungen der #Anspruchsgrundlage #prüfen.
2. Ist der #entstandene #Vertrag #wirksam?
3. #Rechtsvernichtende #Einwendung? / #Rechtsvernichtung
4. Kann #Einrede #geltend gemacht werden?
#Vorlesung 04 13.04.21 #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts #Kaufvertrag, #Prütting
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#Legaldefinition #Massengeschäft(e) nach §19 #AGG:
#Begründung, #Durchführung und #Beendigung #zivilrechtlich(er) #Schuldverhältnis(se), die 1. #typischerweise ohne #Ansehen der #Person zu #vergleichbar(en) #Bedingungen in einer #Vielzahl von #Fälle(n) #zustande kommen.
#BGH #Pressemitteilung Nr. 91/2021
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&anz=620&pos=6&nr=117637&linked=pm&Blank=1
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#Unterscheidung von #Dienstvertrag, #Werkvertrag und #Beamtenverhältnis
#Dienstvertrag §611 #BGB: #Schuldverhältnis in #Bezug auf #Leistung.
#Unterscheidung zu #Arbeitsvertrag §611a: #persönliche #Abhängigkeit. Der #Arbeitnehmer ist nicht #frei in seiner #Entscheidungsbefugnis bzgl. #Ort, #Zeit und #Inhalt der #Arbeitsleistung.
#Werkvertrag §631 BGB: #Schuldverhältnis in #Bezug auf #Erfolg
#Beamtenverhältnis / #Beamtentum: #Öffentliches #Recht; Kein #Vertrag.
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