Zur #Frage der #Verwechslung von #Menschen und #Rechtssubjekten.
#Grundgedanke: #Schutzwürdigkeit und #Schutzbedürftigkeit von #grundrechtlich #geschützten #Werten #unabhängig von ihrer #subjektiven #Inanspruchnahme;
#Grundrechte als
#Einrichtungsgarantien
#objektive #Wertentscheidungen
#Schutzpflichten des #Staates
#Schutzzweck der #Institution ist der #Einzelne #Grundrechtsträger, nicht die #Institution als solche.
#Vorlesung 3,2 vom 16.04.2021 #Grundrechte, #Nußberger
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#Objektive #Grundrechtsgehalte
#Grundrechte als
-> #Einrichtungsgarantien
-> #objektive #Wertentscheidungen
-> #Grundrechtliche #Schutzpflichten
-> #Drittwirkung
#Grundgedanke: Es besteht #Schutzwürdigkeit und #Schutzbedürftigkeit der #grundrechtlich #geschützten #Werte #unabhängig von ihrer #subjektiven #Verteidigung durch #Einzelnen.
#Institution; #Institutsgarantie; Carl #Schmitt
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