RT @anon_ronin
@bmj_bund @MarcoBuschmann Die #Durchseuchung der Kinder ist zweifellos ein Verbrechen von historischem Ausmaß. Kommt der Staat seiner #Schutzpflicht nicht nach, wird dieser Teil des Verbrechens. Dafür den Begriff #Freiheit zu missbrauchen, ist zutiefst verachtenswert. ➡️ #ControlCovid 🌐 #WeCare4CleanAir
#wecare4cleanair #ControlCOVID #freiheit #Schutzpflicht #Durchseuchung
#Objektive #Grundrechtsgehalte
-> #Grundrechtliche #Schutzpflichten
#Mehrpolige #Grundrechtsverhältnisse:
Indem die #Rechte einer #Person #geschützt werden, wird in #Rechte #anderer #Personen eingegriffen.
#Corona: Für den #Schutz des #Lebens #älterer #Bevölkerungsgruppen wird gesamte #Bevölkerung in #Bewegungsfreiheit #eingeschränkt;
#Untermaßverbot: #Mindestmaß an #Schutz muss #garantiert sein
#objektiv #Grundrechtsgehalt #grundrechtlich #Schutzpflicht #Mehrpolig #Grundrechtsverhältnis #recht #person #geschützt #andere #corona #schutz #leben #älter #Bevölkerungsgruppe #Bevölkerung #bewegungsfreiheit #eingeschränkt #Untermaßverbot #Mindestmaß #garantie #allgemein #Grundrechtslehre #eingriff #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Objektive #Grundrechtsgehalte
-> #Grundrechtliche #Schutzpflichten
Aus #Abwehrrechten kann eine darüber #hinausgehende #Schutzpflicht des #Staates entstehen
-> #Problem der #Gewaltenteilung:
#Grundrechte sind zunächst als #Freiheitsrechte #konzipiert iSv. #Abwehrrechten gegenüber dem #Staat. Die #Konzeption von #Leistungsrechten und #Schutzpflichten #verpflichtet den #Staat in #Konkurrenz zur #Legislative
#objektiv #Grundrechtsgehalt #grundrechtlich #Schutzpflicht #Abwehrrecht #hinausgehend #staat #problem #gewaltenteilung #grundrecht #Freiheitsrecht #konzipiert #Konzeption #Leistungsrecht #verpflichtet #konkurrenz #legislative #allgemein #Grundrechtslehre #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Objektive #Grundrechtsgehalte
-> #Grundrechtliche #Schutzpflichten
Aus aus #Abwehrrechten kann eine darüber #hinausgehende #Schutzpflicht des #Staates entstehen;
#Corona: Wie weit geht die #Schutzpflicht des #Staates?
-> z.B. Wieviele #Krankenhausbetten müssen zur #Verfügung stehen?
Grds.: Welche #Schutzpflichten entstehen als #objektive #Schutzpflichten des #Staates gegenüber seinen #Bürgern;
#objektiv #Grundrechtsgehalt #grundrechtlich #Schutzpflicht #Abwehrrecht #hinausgehend #staat #corona #Krankenhausbett #Verfügung #bürger #allgemein #Grundrechtslehre #vorlesung #grundrechte #Nußberger
Zur #Frage der #Verwechslung von #Menschen und #Rechtssubjekten.
#Grundgedanke: #Schutzwürdigkeit und #Schutzbedürftigkeit von #grundrechtlich #geschützten #Werten #unabhängig von ihrer #subjektiven #Inanspruchnahme;
#Grundrechte als
#Einrichtungsgarantien
#objektive #Wertentscheidungen
#Schutzpflichten des #Staates
#Schutzzweck der #Institution ist der #Einzelne #Grundrechtsträger, nicht die #Institution als solche.
#Vorlesung 3,2 vom 16.04.2021 #Grundrechte, #Nußberger
#frage #verwechslung #mensch #Rechtssubjekt #Grundgedanke #Schutzwürdigkeit #Schutzbedürftigkeit #grundrechtlich #geschützt #Wert #unabhängig #subjektiv #Inanspruchnahme #grundrechte #Einrichtungsgarantie #objektiv #Wertentscheidung #Schutzpflicht #staat #Schutzzweck #institution #Einzeln #Grundrechtsträger #vorlesung #Nußberger
#Objektive #Grundrechtsgehalte
#Grundrechte als
-> #Einrichtungsgarantien
-> #objektive #Wertentscheidungen
-> #Grundrechtliche #Schutzpflichten
-> #Drittwirkung
#Grundgedanke: Es besteht #Schutzwürdigkeit und #Schutzbedürftigkeit der #grundrechtlich #geschützten #Werte #unabhängig von ihrer #subjektiven #Verteidigung durch #Einzelnen.
#Institution; #Institutsgarantie; Carl #Schmitt
#objektiv #Grundrechtsgehalt #grundrecht #Einrichtungsgarantie #Wertentscheidung #grundrechtlich #Schutzpflicht #Drittwirkung #Grundgedanke #Schutzwürdigkeit #Schutzbedürftigkeit #geschützt #Wert #unabhängig #subjektiv #verteidigung #Einzeln #institution #Institutsgarantie #Schmitt #allgemein #Grundrechtslehre #vorlesung #grundrechte #Nußberger
Art. 10 GG
#Briefgeheimnis, #Postmeldegeheimnis, #Fernmeldegeheimnis
#Eingriff in den #Sachlichen #Schutzbereich
-> #Erlass von #Regelungen, die das #Recht der #individuellen #Kommunikation #beeinträchtigen
-> #Aufzeichnung der #Übermittlungsdaten durch eine #staatliche #Stelle
-> #Anordnung der #Speicherung der #Telekommunikationsdaten durch #Private; #Vorratsdatenspeicherung
#Schutzpflicht des #Staates gegenüber #Eingriffen #Privater
#staatlich #stelle #anordnung #speicherung #telekommunikationsdaten #privat #vorratsdatenspeicherung #Schutzpflicht #staat #private #vorlesung #grundrechte #Nußberger #briefgeheimnis #Postmeldegeheimnis #Fernmeldegeheimnis #eingriff #sachlich #Schutzbereich #erlass #Regelung #recht #individuell #kommunikation #beeinträchtigen #aufzeichnung #Übermittlungsdaten
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 2 #Koalitionsfreiheit
#Sachlicher #Schutzbereich; #Besondere #Schutzfunktion
#Objektive #Schutzpflicht;
#Institutionelle #Garantie: #Institution des #Zusammenschlusses;
#Originäre #Leistungsrechte: #Privatschulen #Ausnahmefall;
Aber #Derivative #Leistungsrechte: #Förderung #bestimmter #Vereine
-> Kein #Leistungsgrundrecht
#versammlungsfreiheit #Vereinigungsfreiheit #Koalitionsfreiheit #sachlich #Schutzbereich #besondere #Schutzfunktion #objektiv #Schutzpflicht #institutionell #garantie #institution #zusammenschluss #originär #Leistungsrecht #Privatschule #Ausnahmefall #Derivativ #förderung #bestimmt #verein #Leistungsgrundrecht #organisationszwang #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Freiheit der #Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 104 GG
#Gewährleistung
-> #Abwehrrecht
-> #Schutzpflicht
z.B. Bei #Geiselnahme; #Schutz bei #Straßenblockade
-> #Objektive #Wertentscheidung
#Eingriff in den #Schutzbereich
-> #Gerichtet gegen #körperliche #Bewegungsfreiheit
#Hinderung durch #öffentliche #Gewalt gegen #Willen #Ort oder #Raum #aufzusuchen oder sich dort #aufzuhalten
#BVerfGE 94, 166, 189
#freiheit #person #Gewährleistung #Abwehrrecht #Schutzpflicht #Geiselnahme #schutz #straßenblockade #objektiv #Wertentscheidung #eingriff #Schutzbereich #gerichtet #körperlich #bewegungsfreiheit #Hinderung #öffentlich #gewalt #wille #ort #raum #aufzusuchen #aufzuhalten #BVerfGE #Freiheitsbeschränkung #Freiheitsentziehung #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Unverletzlichkeit der #Wohnung
Art. 13 GG
#Räumliche #Abschirmung; #allgemeiner #Zugänglichkeit #entzogen
#Elementarer #Lebensraum, in dem der #Einzelne das #Recht hat, in #Ruhe #gelassen zu werden.
#Gewährleistung:
-> #Abwehrrecht gegen #Eindringlinge
-> #Schutzpflicht vor #Beeinträchtigung z.B. #Hausfriedensbruch § 123 #StGB;
-> #Objektive #Wertentscheidung
Nicht: #Anspruch auf #Zuweisung von #Wohnraum;
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#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
-> #Abwehrrecht
in #Bezug auf #Erhebung von #Daten
-> #Schutzpflicht
#Staatlicher #Schutzauftrag; #Weiter #Entscheidungsspielraum des #Gesetzgebers, aber #Untermaßverbot: u.a. #Schutz gegen #Schmähkritik; #immaterieller #Schadensersatz: #Wunderwurzel #BGHZ 35,363
-> #Leistungsrecht
#Auskunftsanspruch: #Einsicht in #Unterlagen zur #eigenen #Abstammung
#allgemein #persönlichkeitsrecht #Gewährleistung #Abwehrrecht #bezug #erhebung #daten #Schutzpflicht #staatlich #Schutzauftrag #Weit #Entscheidungsspielraum #Gesetzgeber #Untermaßverbot #schutz #Schmähkritik #immateriell #schadensersatz #Wunderwurzel #BGHZ #Leistungsrecht #Auskunftsanspruch #einsicht #unterlagen #eigen #abstammung #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Menschenwürde
Art. 1 GG
#Persönlicher #Schutzbereich: #Natürliche #Personen
#Jeder #Mensch als #Person, ohne #Rücksicht auf seine #Eigenschaften, seinen #körperlichen oder #geistigen #Zustand, seine #Leistungen und seinen #sozialen #Status.
#Leben als #Grenze zur #Bestimmung der #Unterscheidung
#Nasciturus: #objektive (!) #Schutzpflicht statt #subjektiv;
Je #mehr, #desto #Regel
#Menschenwürde #Verstorbener als #Angelegenheit #Angehöriger
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 GG #Normstruktur
#Geltung #jeweils für #Ehe und #Familie
#Subjektive #Strukturelemente:
-> #Abwehrrecht gegen #Eingriffe des #Staates
-> #Schutzpflicht des #Staates
-> #Leistungsrechte für #Ehepartner, die sich aus der #Normierung #ableiten
#Objektive #Strukturelemente:
-> #Wertentscheidung
-> #Institutsgarantie
#Einzelgarantien: Art. 6 #Abs. 2 und 3 GG #lex #specialis zu Abs. 1;
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#Gewährleistung #Religionsfreiheit, #Gewissensfreiheit, #Glaubensfreiheit
#Abwehrrecht;
#Verbot des #Glockenläutens
#Verbot der #Missionierung
#Schutzpflicht;
#Schutz vor #Verfolgung bei #Austritt aus einer #Religionsgemeinschaft
#Schutz der #Sonntagsruhe
#Objektiv-#Rechtliche #Pflichten;
#Staatliche #Neutralität; #Identifikationsverbot
#Verleihung des #Status #öffentlich #rechtlicher #Körperschaft;
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#Recht auf #Leben und #körperliche #Unversehrtheit
#Unterscheidung #Schutzpflicht und #Abwehrrecht
#Schutzpflicht des #Staates ist #grundsätzlich #unbestimmt im #Unterschied zur #Funktion von #Grundrechten als #subjektive #Abwehrrechte
#Frage nach #Anspruch auf #strafrechtliche #Verfolgung #Dritter wegen #grundgesetzlicher #Schutzpflicht
#BVerfGE 115, 118 (159) #Luftsicherheitsgesetz
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#Entscheidung #Bundesverfassungsgericht
#BVerfGE #Klimaschutzgesetz
#Argumentation für #Schutzpflicht des #Staates / #Schutzrecht gegenüber #Staat aus #Art. 2 Abs. 2 S. 1 auf #körperliche #Unversehrtheit und #Art 14 auf #Schutz des #Eigentums im #Sinn #intertemporaler #Freiheitssicherung i.V.m. #Art. 20a GG: #Schutz #natürlicher #Lebensgrundlagen
#zukünftige #Freiheitssrechte
vgl. #Folgenorientierung
#BVerfG, #Beschluss des Ersten #Senats vom 24.03.21 - 1 BvR 2656/18 -, Rn. 1-270
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#Frage #Anspruch auf #Schutz zur #Verhinderung der #Selbsttötung?
#Schutzpflicht nach Art. 2 Abs. 2 S. 2
#Schutz derer, die #potenziell darunter #leiden, dass nun die #Selbsttötung mit #Hilfe #Dritter im weiteren #Umfang #zugelassen wird.
#Rechtsgut: #Staat muss #Selbsttötung(en) #entgegenwirken, die nicht von #frei(er) #Selbstbestimmung und #Eigenverantwortung #getragen sind.
#Gefährdungslage / #Untermaßverbot / #Erforderlich / #Angemessenheit
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#Relevanz der #Unterscheidung nach #Freiheitsrecht und #Schutzpflicht im #Sinn von #Grundrechtsdogmatik:
#Analyse und #Gutachten #folgen je anderem #Schema.
#Freiheitsrecht = #Abwehrrecht
I. #Eröffnung des #Schutzbereich(es)
II. #Eingriff in den #Schutzbereich
III. #Verfassungsrechtlich(e) #Rechtfertigung
#Vorlesung 8,1 11.5.21 #Grundrechte #Nußberger
Uwe #Volkmann, #Staatsrecht II, #Checkliste zur #Prüfung der #Verletzung eines #Freiheitsrecht(s), §4
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#Unterscheidung von #Abwehrrecht, #Schutzpflicht / #Schutzrecht und #Gleichheitsrecht am #Beispiel des #Art 2 Abs. 2 #GG.
#Formulierung(en) als #Hinweis(e):
#gegen #staatlich(e) #Eingriff(e): #Hinweis auf #Abwehrrechtlich(e) #Dimension;
zu #schützen: #Hinweis auf #Schutzpflicht
#gleich #wertvoll: #Gleichheitsrechtlich(e) #Dimension
#Verfassungsrecht #Jurisprudenz #Systematik
#Vorlesung 8,1
11.5.21 #Grundrechte #Nußberger
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