LDI NRW: Gewinnspiel gegen Newsletter-Abo ist #DSGVO-konform
Der Lösungsweg des LDI #NRW wirkt etwas sonderbar und recht theoretisch. Es erscheint nicht besonders logisch, zum einen die Einwilligung, die dem Nutzer zusätzliche Rechte wie bspw. das Widerrufsrecht einräumt, auszuschließen und auf der anderen Seite eine konstruierte Lösung zu erschaffen, um die Praktik „Gewinnspiel gegen Daten“ trotzdem zu ermöglichen.
https://www.dr-datenschutz.de/ldi-nrw-gewinnspiel-gegen-newsletter-abo-ist-dsgvo-konform/
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