#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
#Sachlicher #Schutzbereich
#Fallgruppen #abgeleitet aus #Selbstbewahrung, #Selbstbestimmung, #Selbstdarstellung
#Selbstbestimmung
-> #Recht auf #selbstbestimmtes #Sterben
#BVerfG Urt. 26.02.20: unter #Einschluss des #Recht auf #Selbsttötung, insofern es sich #verbietet, den #Menschen als #bloßes #Objekt #staatlichen Handelns #werden zu lassen.
#allgemein #persönlichkeitsrecht #sachlich #Schutzbereich #Fallgruppe #abgeleitet #Selbstbewahrung #selbstbestimmung #Selbstdarstellung #recht #selbstbestimmt #Sterben #bverfg #einschluss #Selbsttötung #verbietet #mensch #bloß #objekt #staatlich #werden #menschenwürde #Objektformel #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Frage #Anspruch auf #Schutz zur #Verhinderung der #Selbsttötung?
#Schutzpflicht nach Art. 2 Abs. 2 S. 2
#Schutz derer, die #potenziell darunter #leiden, dass nun die #Selbsttötung mit #Hilfe #Dritter im weiteren #Umfang #zugelassen wird.
#Rechtsgut: #Staat muss #Selbsttötung(en) #entgegenwirken, die nicht von #frei(er) #Selbstbestimmung und #Eigenverantwortung #getragen sind.
#Gefährdungslage / #Untermaßverbot / #Erforderlich / #Angemessenheit
#eigenverantwortung #frage #anspruch #schutz #verhinderung #Selbsttötung #Schutzpflicht #potenziell #leiden #hilfe #Dritter #umfang #Zugelassen #Rechtsgut #staat #entgegenwirken #frei #selbstbestimmung #getragen #Gefährdungslage #Untermaßverbot #erforderlich #Angemessenheit #vorlesung #grundrechte #Nußberger