#Unterscheidung von #Recht mit #Telos der #Gerechtigkeit und #Sitte mit #Telos der #Sittlichkeit.
#Unterscheidung von #Ordnung(en) entlang ihrer #Ausrichtung. Das was hier als #Recht oder #Sitte #verstanden wird, ist jeweils ein #Kriterium das etwas mit #Befriedung im #Sinn von #Narkotisierung zu tun haben könnte. #Frage wäre was #eigentlich im #Moment der #Verwirklichung der #Ordnung im #Sinn ihrer #funktional(en) #Differenzierung passiert.
#Brox #Walker - #Allgemein(er) #Teil es #BGB, S. 3
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Das #Naturrecht als eine #Richtung der #Rechtsphilosophie wird durch ihr #hervorstechend(es) #Merkmal #charakter(isiert): Die #Ausschaltung der #Frage nach #Sittlichkeit eines #Mittel(s), #unabhängig vom #Zweck(e), dem sie #dienen. #Betreffend #konkret #Gewalt.
#Lernresistenz #Vollnarkose #Recht #Theorie #Jurisprudenz
Walter #Benjamin - Zur #Kritik der #Gewalt, in: #Gesammelt(e) #Schrift(en), Band II Vol.1, S.180
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Eine #Umschreibung von #Kritik von #Gewalt ist die #Darstellung ihres #Verhältnis(ses) zu #Recht und #Gerechtigkeit.
#Gewalt #entsteht mit ihrem #Eingriff in ein #Verhältnis von #Sittlichkeit(en).
#Rechtsordnung als #Anwendungsfall von #Recht sei ein #Verhältnis von #Zweck und #Mittel.
Walter #Benjamin - Zur #Kritik der #Gewalt, in: #Gesammelt(e) #Schrift(en), Band II Vol.1, S.179
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